BVKJ: GeDIG überschätzt digitale Möglichkeiten in der Realität

Mit dem Gesetzentwurf zur digitalen Gesundheitsversorgung (GeDIG) könnte die digitale Ersteinschätzung in der Regelversorgung ankommen. (Foto: © El Hakim – stock.adobe.com)

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) kritisiert den Gesetzentwurf zur digitalen Gesundheitsversorgung (GeDIG) scharf. Der Verband warnt vor einer grundlegenden Fehleinschätzung der tatsächlichen Möglichkeiten digitaler Instrumente und fordert die rasche Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems.

Der Gesetzentwurf zur digitalen Gesundheitsversorgung (GeDIG) sieht vor, den Zugang von Patienten zur medizinischen Versorgung künftig maßgeblich über ein digitales Ersteinschätzungstool zu steuern. Dabei soll ein bislang für Akut- und Notfälle konzipiertes Ersteinschätzungstool binnen eines Jahres zu einem umfassenden Steuerungsinstrument für die gesamte Regelversorgung ausgebaut werden.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Man kann nur von einer grandiosen Überschätzung realer digitaler Möglichkeiten sprechen, die keineswegs die gewachsene Beziehung zwischen Patienten und Ärzten ersetzen können. Es ist realitätsfremd anzunehmen, eine solche digitale Bedarfs­einschätzung könne auch nur näherungsweise medizinisch komplexe Patientenanliegen nach Dring­lich­keit bewerten oder gar auf die korrekte fachärztliche Ebene steuern. Für Kranke, die wirklich dringend versorgt werden müssen, wird damit der Zugang zur Versorgung erschwert. So wird das Primärversorgungssystem kaputtgemacht, bevor es überhaupt eingeführt wurde. Es ist naiv und gefährlich darauf zu setzen, dass die elektronische Patientenakte zeitnah die kinder- und jugendärztliche Beziehungsarbeit mit unserer Kenntnis der Familien und einem offenen Ohr ersetzen können wird. Mit dem Kassenzugriff auf die Terminvergabe in den Praxen drohen am Ende Fehlsteuerungen, Überversorgung und zusätzliche Bürokratie.“

Krankenkassen sollen Zugang zu Daten erhalten

Besonders besorgniserregend sind für den BVKJ die geplanten erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA). Dies greife tief in das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten ein und berge erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Therapieempfehlungen oder Eingriffe der Krankenkassen in die Versorgung ohne Einbindung behandelnder Ärzte lehnt der Verband ausdrücklich ab.

„Mit einer niederschwelligen und pauschalen Zugriffsmöglichkeit der Krankenkassen auf sämtliche in der ePA gespeicherten Daten wird unzulässig auf die privatesten Gesundheitsinformationen der Patienten zugegriffen. Dies stellt einen gefährlichen Paradigmenwechsel dar, der das Vertrauensverhältnis zwischen uns und unseren Patientinnen und Patienten untergräbt und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ökonomischen Interessen der Kassen ausliefert.“

Stattdessen fordert der BVKJ die rasche Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, in dem Haus- und Kinder- und Jugendärzte die Versorgung koordinieren. Digitale Instrumente sollten unterstützend eingesetzt und schrittweise unter realen Versorgungsbedingungen erprobt werden.