BVKJ: GKV-Spargesetz schafft Entbudgetierung durch die Hintertür wieder ab

Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem sollen die Krankenkassenbeiträge stabil halten. (Foto: © SKT Studio – stock.adobe.com)

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) kritisiert den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Kassenbeiträge scharf. Dieser sei ein „Schlag ins Gesicht der Gesundheitsversorgung von Kinder- und Jugendlichen in Deutschland“.

Erst vor Kurzem habe die Politik die Bedeutung der hausärztlichen Versorgung gewürdigt und die Budgetierung von Haus- und Kinderärzten aufgehoben, erklärte der BVKJ. Was das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun als Stabilisierung der GKV-Finanzen verkaufe, entpuppe sich bei genauer Betrachtung als „systematische Rückverlagerung der Morbiditätsrisiken und Behandlungsintensität bei Kindern und Jugendlichen“, kritisiert der Berufsverband.

Die Folge sei, dass bei erhöhtem Behandlungsaufkommen, beispielsweise durch Infektwellen, sowie für Vorsorgeuntersuchungen der steigende Aufwand künftig wieder von den Kinder- und Jugendärzten getragen werden müsse. „Die mühsam erreichte Entbudgetierung wird damit faktisch durch die Hintertür wieder einkassiert. Die Konsequenzen sind absehbar: Während der Behandlungsbedarf steigt, werden die wirtschaftlichen Risiken einseitig auf die Praxen verlagert. Gerade in der Kinder- und Jugendmedizin, die ohnehin unter hoher Arbeitsbelastung und wachsendem Versorgungsdruck steht, ist das ein fatales Signal. Notwendige Schutzimpfungen und Kindervorsorgeuntersuchungen dürfen nicht der Menge nach begrenzt werden“, forderte der BVKJ.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Besonders widersprüchlich ist dieser Kurs vor dem Hintergrund, dass die Politik gleichzeitig ein Primärarztsystem stärken will. Wer mehr Verantwortung in die Primärversorgung verlagern will, darf die Praxen nicht gleichzeitig finanziell bestrafen. Diese Politik ist widersprüchlich und gefährdet die Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen.“

Berufsverband sieht im Gesetzentwurf bewusste Irreführung

Dem Berufsverband zufolge sendet der im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf „ein klares Signal“: Die Politik wolle eine umfangreichere Versorgung, ohne die öffentlichen Kassen zu bealsten, erklärte der BVKJ. Die Leidtragenden seien die Kinder und Jugendlichen, denn eine nicht ausreichende Finanzierung der Praxen werde mit einer Reduzierung der Sprechstundenzeiten einhergehen müssen, warnte der Berufsverband. 

Gleichzeitig entziehe der Gesetzentwurf dem Gesundheitsfonds zwei Milliarden Euro zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, während der Bund für Bürgergeldempfänger rund 250 Millionen Euro zurückführen wolle. „Dieser massive Nettoverlust an Finanzmitteln wird politisch als Erfolg verkauft. Das ist nicht nur grotesk, sondern bewusst irreführend“, erklärte der Berufsverband. 

Der BVKJ fordert die Regierung daher auf, diesen Kurs umgehend zu korrigieren. Eine nachhaltige und stabile Gesundheitsversorgung erfordere eine ausreichende Finanzierung – auch und gerade für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, erklärte der Berufsverband in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.