BVKJ unterstützt Antrag auf gerechtere und effizientere Ausgestaltung des Praktischen Jahres

Der Vorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V., Dr. Michael Hubmann. (Foto: BVKJ)

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) unterstützt die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ).

Der Antrag sieht unter anderem eine Aufwandsentschädigung für die Ableistung des PJ vor. „Studentinnen und Studenten erhalten, wenn sie überhaupt für ihre Arbeitsleistung entschädigt werden, eine Bezahlung unter dem Mindestlohn. Dieser Missbrauch als billige Arbeitskräfte ist inakzeptabel. Eine Aufwandsentschädigung, mit der man auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, sollte selbstverständlich sein“, erklärte Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ.

Des Weiteren sieht der Antrag die Trennung von Krankheits- und Fehltagen vor. Während des PJ stehen den Medizinstudenten insgesamt 30 Fehltage zur Verfügung. Werden sie krank, geht das von ihrem Kontingent an Fehltagen ab. „Das ist weder sachgerecht noch gut für die medizinische Ausbildung“, betonte Hubmann. „So eine Regelung sorgt dafür, dass sich die Studentinnen und Studenten krank zur Arbeit schleppen und damit nicht nur ihr eigenes Wohl, sondern auch das ihrer Patienten und Kollegen gefährden. Damit ist niemandem gedient. Krankheitstage sollten daher nicht mit Fehltagen gleichgesetzt werden.“

Als dritte Forderung benennt der Antrag die Umsetzung einer Lehrpflicht mit mindestens vier Unterrichtsstunden Lehrveranstaltungen und mindestens acht Stunden Lernzeit pro Woche. „Auch das halte ich für sinnvoll“, erklärte der BVKJ-Präsident. „Für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss dem medizinischen Nachwuchs eine exzellente Ausbildung ermöglicht werden – mit qualitativ hochwertigen Lehrveranstaltungen und ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung.“