BVMed findet neue Leitlinie zur Harninkontinenz unpraktikabel1. September 2021 Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed, bieten den Urologen Gespräche an, um die Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen stärker an der neuen Leitlinie zu beteiligen. Foto: BVMed Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in der S2k-Leitlinie „Hilfsmittelberatung“ zur Harninkontinenz gute Ansätze zur besseren Einbindung der Patienten in den Versorgungprozess. Allerdings sei die Leitlinie unter anderem aufgrund rechtlicher Bedenken nur schwer umzusetzen. Die neue S2k-Leitlinie zur Harninkontinenz soll als Grundlage zur Strukturierung, Vereinheitlichung und Verbesserung des Beratungsprozesses zur Hilfsmittelversorgung dienen und definiert Anforderungen an die Hilfsmittelberatung im Zusammenhang mit der Inkontinenzversorgung. „Diese Herangehensweise ist zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Patienten im Versorgungsprozess sinnvoll“, kommentiert der BVMed. Es sei positiv, dass die Grundlage der Leitlinie die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten seien. Durch diese Herangehensweise orientiere sich die Leitlinie sehr stark an der Wunschversorgung der Versicherten. Die darin vorgegebenen Methoden erscheinen dem Verband aber weniger dazu geeignet, daraus den medizinisch notwendigen Bedarf abzuleiten. So lässt sich die Leitlinie aus BVMed-Sicht beispielsweise nicht mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbaren. Patientenwunschorientierung versus WirtschaftlichkeitsgebotZudem sehen die BVMed-Experten datenschutzrechtliche und praktische Bedenken bei der Umsetzung der Leitlinie. Der dargestellte Beratungsaufwand lasse sich nicht mit der jetzigen Vergütungssystematik vereinbaren. Daher sieht der BVMed die Gefahr der Unvereinbarkeit mit dem gesetzlichen Rahmen in Deutschland, insbesondere mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, welches eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung vorsieht. Auch mit den Versorgungs- und Verordnungsprozessen nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei die Leitlinie nur schwer vereinbar. Vor diesem Hintergrund könne diese kaum in die GKV-Versorgungssystematik einbezogen werden.Einen Grund sehen die BVMed-Experten darin, dass die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen, die vom BVMed vertreten werden, bei der Erstellung der Leitlinie nicht einbezogen worden seien. Der BVMed biete der Fachgesellschaft für Urologie Gespräche über die Weiterentwicklung der Ansätze hin zu einer qualitätsgesicherten Versorgung an, so Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed.Besondere Schwierigkeiten sieht der BVMed beispielsweise bei der Bemusterung. So soll diese auf den Wünschen der Patienten basieren. Gerade im Bereich der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten spiele das subjektive Empfinden der Patienten eine große Rolle. Dieses weiche häufig von der medizinischen Notwendigkeit ab. Genau in diesem Punkt komme es darauf an, zwischen der medizinisch notwendigen Versorgung und der Wunschversorgung zu differenzieren.Laufzettel schwer in den Versorgungsprozess integrierbar Ein weiteres Problem sieht der BVMed darin, dass die Leitlinie einen Laufzettel zwischen Arzt und Versorger vorsieht. Dieser Ansatz erscheint aus BVMed-Sicht aufgrund der Vielzahl der Versorgungsfälle – 2,4 Millionen jährlich – und angesichts der mehreren tausend Ärzte und Hilfsmittel-Versorger unpraktikabel und nicht umsetzbar. Vielmehr würde hierdurch der funktionierende Versorgungsprozess durch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger auf Grundlage der ärztlichen Verordnung unterminiert. Hinzu komme, dass die definierten Anforderungen an die Qualifikation des beratenden Personals nicht vereinbar seien mit den Empfehlungen zur Präqualifizierung des GKV-Spitzenverbandes.„Die Leitlinie ist gut gedacht und vom Patienten her gedacht, jedoch in Widerspruch zum bestehenden gesetzlichen Rahmen und somit in diesem Kontext nicht umsetzbar. Darüber sollten sich alle Beteiligten austauschen. Der BVMed hat der Fachgesellschaft ein entsprechendes Gesprächsangebot unterbreitet“, so der BVMed abschließend. (BVMed/ms)
Mehr erfahren zu: "Tübinger Projekt erforscht metabolische Reprogrammierung durch Checkpoint-Inhibitor in Peniskarzinomzellen" Tübinger Projekt erforscht metabolische Reprogrammierung durch Checkpoint-Inhibitor in Peniskarzinomzellen Welchen Einfluss hat die Behandlung mit einem Immuncheckpoint-Inhibitor (ICI) auf die mitochondriale metabolische Reprogrammierung von Makrophagen beim Peniskarzinom? Forscher am Universitätsklinikum Tübingen sehen hier ganz genau hin.
Mehr erfahren zu: "Inklusive Versorgung im Leben mit und nach Krebs: Projekt „SeiTeil“ gestartet" Inklusive Versorgung im Leben mit und nach Krebs: Projekt „SeiTeil“ gestartet Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai machen die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf bestehende Barrieren in der Krebsversorgung aufmerksam.
Mehr erfahren zu: "Gericht erteilt Online-Verschreibungen von PDE5-Hemmern per Fragebogen eine Absage" Gericht erteilt Online-Verschreibungen von PDE5-Hemmern per Fragebogen eine Absage Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 29.04.2026 dem Vorgehen des Schweizer Arzneimittelvertriebsunternehmen DocMorris und der zum Konzern gehörigen Telemedizinplattform Teleclinic, Verschreibungen von PDE5-Hemmern per Internet anzubieten, eine Absage erteilt. […]