BZgA empfiehlt: Jetzt gegen FSME impfen3. April 2019 © Stockfotos-MG – fotolia.com Die Zahl der FSME-Fälle in Deutschland steigt. Daher rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) allen Reisenden und Bewohnern in FSME-Risikogebiete sich rechtzeitig impfen zu lassen. Die meist durch Zeckenstiche übertragene Infektion mit FSME-Viren kann zu einer Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks führen. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 583 FSME-Erkrankungen und damit fast 100 Fälle mehr als im Vorjahr (2017: 486) an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Das ist die höchste Zahl von FSME-Fällen seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001. Das RKI hat 2019 fünf weitere Landkreise als neue Risikogebiete ausgewiesen. Wer eine Reise in FSME-Risikogebiete plant, sollte sich rechtzeitig impfen lassen. Dazu rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und informiert auf http://www.impfen-info.de über die FSME-Impfung. FSME wird durch Zecken übertragen und führt zu einer Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 583 FSME-Erkrankungen und damit fast 100 Fälle mehr als im Vorjahr (2017: 486) an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Das ist die höchste Zahl von FSME-Fällen seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Noch ist es Zeit, sich gegen FSME impfen zu lassen, bevor die aktive Zeit im Freien beginnt. Dies gilt nicht nur für Reisende, die in FSME-Risikogebieten Urlaub machen. Auch für diejenigen, die in Risikogebieten leben, ist der Impfschutz gegen FSME wichtig. Jedem, der sich in einer solchen Region im Freien, insbesondere im Wald, aufhält, wird die Impfung gegen FSME empfohlen.“ In Deutschland tritt FSME derzeit vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, aber auch im südlichen Hessen (Odenwald), im südöstlichen Thüringen und in Sachsen auf. Außerdem betroffen sind die Landkreise Marburg-Biedenkopf (Mittelhessen), Saar-Pfalz-Kreis (Saarland), Birkenfeld (Rheinland-Pfalz) und Emsland (Niedersachsen). Das RKI hat in diesem Jahr fünf weitere Landkreise als neue Risikogebiete ausgewiesen. Hierzu gehören neben dem Landkreis Emsland (Niedersachsen) drei Kreise in Bayern (LK Garmisch-Partenkirchen, LK Landsberg a. Lech, SK Kaufbeuren) sowie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Karte mit den Hochrisikogebieten findet sich unter: https://www.impfen-info.de/mediathek/infografiken/ Die meist durch Zeckenstiche übertragene Infektion mit FSME-Viren kann zu einer Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks führen. Erwachsene erkranken meist schwerer als Kinder. Neben Zecken kann FSME sehr selten auch durch Rohmilchprodukte von erkrankten Ziegen oder Schafen übertragen werden, nicht jedoch von Mensch zu Mensch. Mit drei Impfungen wird ein länger anhaltender Impfschutz gegen FSME aufgebaut. Nach dem üblichen Impfschema erhält man je nach Impfstoff die ersten beiden Impfungen im Abstand von 14 Tagen bzw. ein bis drei Monaten. Ein kurzzeitiger Impfschutz besteht ab etwa 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Für einen längeren Schutz ist eine dritte Impfung nötig. Sie wird nach weiteren fünf bzw. neun bis zwölf Monaten verabreicht. Eine erste Auffrischung wird nach drei Jahren empfohlen, weitere Auffrischungen sind – abhängig vom Alter – alle drei bis fünf Jahre angeraten. Deutschlandweit können Zecken neben FSME zum Beispiel auch Borreliose übertragen, eine Erkrankung, die im Gegensatz zu FSME durch Bakterien verursacht wird. Sie kann unterschiedlich schwer verlaufen und betrifft vor allem die Haut, das Nervensystem und die Gelenke. Praktische Tipps zum Schutz vor einem Zeckenstich unter: http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/fsme/. Weitere Informationen zum Thema: Karte „FSME-Risikogebiete in Deutschland“ zum Download: https://www.impfen-info.de/mediathek/infografiken/ Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien Fax: 0221/8992257 E-Mail: [email protected] Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 3.4.2019
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