Cannabislegalisierung: „Einladung zur Suchterkrankung“18. März 2024 Die DGKJP befürchtet durch die Teil-Legalisierung von Cannabis mehr suchtkranke Jugendliche. (Foto: © Photographee.eu – stock.adobe.com) Angesichts der im Bundestag beschlossenen Teil-Legalisierung von Cannabis fordert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie eine Bedarfsanpassung der Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen sowie den Ausbau der medizinischen Rehabilitation für suchtkranke Jugendliche. „Kinder und Jugendliche werden durch die geplante Normalisierung des Cannabiskonsums in ihren Entwicklungs- und Lebensperspektiven beeinträchtigt. Aufgrund der siebenfach erhöhten Suchtgefahr bei Jugendlichen gegenüber Erwachsenen entstehen mehr Abhängigkeiten. Insbesondere für sozial benachteiligte junge Menschen stellt die vorgesehene Cannabislegalisierung eine Einladung zur Suchterkrankung dar. Zwingend notwendig sind deshalb eine Bedarfsanpassung der Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen, der Ausbau und die Entwicklung der medizinischen Rehabilitation für suchtkranke Jugendliche sowie eine breit aufgestellte Prävention von Suchterkrankungen“, erklärte die Fachgesellschaft in einem Statement. Verschiedene Studien (z.B. Analyse CPME, INCB Annual Report 2022) und internationale Erfahrungen zeigten, dass eine Cannabislegalisierung den Cannabisgebrauch junger Menschen ausweitet, ihre Risikowahrnehmung beim Drogenkonsum verringert und ihre Gesundheit gefährdet. Überdies führe das Cannabisgesetz nicht zur Eindämmung des Schwarzmarktes. „Eine ernsthafte, wissenschaftliche Evaluierung der Gesetzesauswirkung ist aufgrund von Mittelkürzungen kaum noch möglich, wodurch ein gestiegener Behandlungsbedarf ausschließlich in der Praxis sichtbar sein wird“, prognostizierte die DGKJP. Aktuell stehen in Deutschland für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen für die qualifizierte Entzugsbehandlung und die sich anschließende Behandlung der komorbiden psychischen Störungen etwa 220 Betten an Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zur Verfügung. Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz für Kinder und Jugendliche betragen derzeit vier bis sechs Monate. Allein durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verzeichneten die Kliniken für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie einen Anstieg an suchtkranken Jugendlichen. Der Anteil jener, die nach einer qualifizierten Entzugsbehandlung einer Langzeittherapie bedürfen habe bereits heute um 50 Prozent zugenommen, berichtet die Fachgesellschaft. „Qualifizierte Angebote der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung einerseits und unbehandelte Suchterkrankungen andererseits sind mit Kosten verbunden, deren Übernahme nicht sichergestellt ist. Suchtkranke Jugendliche sehen unsere Sozialsysteme nicht vor. Die Rentenversicherung kennt keine adäquate Finanzierung für eine Behandlung“, kritisieren die Experten. Mit den Sätzen der sogenannten „Kinderrehabilitation“ sei eine suffiziente Suchtbehandlung nicht leistbar, heißt es in der Stellungnahme. Und auch die Krankenkassen sähen sich nur bedingt für Langzeittherapien in der Verantwortung. Die Jugendhilfe, nach SGB IX originärer Rehabilitationsträger, erkläre sich für medizinische Probleme nicht zuständig. „Um junge Menschen zukünftig verstärkt vor einem Cannabismissbrauch zu schützen, sind wirksame Präventionsmaßnahmen im Sinne eines erschwerten Zugangs hierzu (sog. Verhältnis-Prävention) notwendig. Überdies sind gesetzliche Regelungen zum Ausbau der Versorgungskapazitäten sowie zur Klärung der Finanzierung und der sozialrechtlichen Zuständigkeiten dringend erforderlich“, forderte die DGKJP in ihrer Erklärung.
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