Chronische Erkrankungen: Warten auf vereinfachte Rezeptausstellung

Einmal im Jahr, statt jedes Quartal: Für chronisch Kranke und Arztpraxen wäre das Dauerrezept eine Erleichterung. Symbolbild: Alexander Raths/stock.adobe.com

Wegen steigender Kosten wird darüber diskutiert, unnötige Praxisbesuche zu vermeiden. Eine längst beschlossene Umstellung hängt aber seit Monaten fest, wie Patientenschützer kritisieren. Wann kommt das Dauerrezept?

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagt Verzögerungen bei einer gesetzlichen Neuregelung, die chronisch Kranken häufige Praxisbesuche nur zum Rezeptholen ersparen soll. „Es kann nicht sein, dass eine sinnvolle Lösung für Patientinnen und Patienten weiter auf die lange Bank geschoben wird“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Er rief Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Eingreifen auf.

Viele Praxiskontakte könnten entfallen

Nach einem Anfang 2025 noch von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetz erhalten Praxen künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Einbestellungen in jedem Quartal aus Abrechnungsgründen sollen so unnötig werden. Hausärzte können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen. Laut Gesetz sollte der Bewertungsausschuss von gesetzlichen Krankenkassen
und Kassenärzten bis 31. August 2025 eine konkrete Regelung dazu treffen.

Brysch nannte es angesichts aktueller Diskussionen über zu viele Praxisbesuche absurd, dass ein bereits vor einem Jahr verabschiedetes Steuerungsinstrument ungenutzt bleibe. „Millionen von Praxiskontakten würden entfallen, um allein die Versicherungskarte einzulesen und ein E-Rezept zu erhalten“, so der Patientenschützer. Eine Dauerverordnung wäre nur einmal im Jahr auszustellen.