Anzeige COVID-19: Sorge um Erstattungsfähigkeit der Präexpositions-Prophylaxe17. März 2023 Abbildung: © MQ-Illustrations/stock.adobe.com Impfungen gegen SARS-CoV-2 können das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder daran zu versterben, senken1 – nicht aber für mehr als 200.000 Hochrisikopatienten in Deutschland.2 Bei ihnen bleibt die Immunantwort nach den COVID-19-Impfungen ganz aus.3,4 Daher hatten sie bislang ein Anrecht auf eine Präexpositions-Prophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern zum Schutz vor COVID-19 – bei voller Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.5 Mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 7. April 2023 fallen nicht nur die letzten gesetzlich geregelten nichtpharmazeutischen Schutzmaßnahmen weg, sondern, so fürchtet das Phamaunternehmen AstraZeneca, aller Voraussicht nach auch die Erstattungsfähigkeit der PrEP.6 Welche Folgen hätte ein Wegfall der Erstattungsfähigkeit? Auf individueller Ebene bedeute dies für vulnerable Menschen, dass sie die Kosten für die PrEP selbst übernehmen müssen, heißt es in einer Mitteilung von AstraZeneca. Dies sei eine finanzielle Mehrbelastung, die viele nicht tragen könnten. Denn aufgrund ihrer Erkrankung und Therapie seien sie häufig nicht vollerwerbsfähig und hätten Mehrausgaben für Therapien beziehungsweise Hilfsmittel. Dies betreffe unter anderem Krebspatienten unter laufender Chemotherapie beziehungsweise Therapie mit Anti-B-Zell-Antikörpern oder Personen unter Immunsuppression nach Organtransplantation.1 Können sich die Betroffenen die PrEP finanziell nicht leisten, würden somit das Risiko, sich zu infizieren und schwer zu erkranken, zu ihrem ständigen Begleiter, meint das Pharmaunternehmen – denn Isolation und Verzicht auf soziale Teilhabe könnten nicht die Lösung sein. Auf gesellschaftlicher Ebene sei der Wegfall der Erstattungsfähigkeit ebenfalls mit hohen Kosten verbunden: Denn die Behandlung einer schwer an COVID-19 erkrankten Person übersteigt die Kosten für die PrEP um ein Vielfaches.7 Eine intensivmedizinische Betreuung schlägt laut dem Unternehmen im Schnitt mit 30.000 bis 40.000 Euro zu Buche – je nach Krankheitsschwere können die Kosten auch deutlich höher liegen.8 Zusätzlich bindet die Versorgung auf einer Intensivstation viel Personal in Medizin und Pflege. Blick in die Zukunft Solange SARS-CoV-2 zirkuliert, benötigen vulnerable Personen auch Schutz davor, erklärt das Pharmaunternehmen. Wünschenswert sei daher eine dauerhafte Regelung zur Erstattungsfähigkeit der PrEP. Dass dies möglich ist, zeigt das Beispiel HIV. Die PrEP zur Vorbeugung einer Infektion mit HIV sei bereits fester Bestandteil des Erstattungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.9 Eine Ausweitung der Regelungen auf SARS-CoV-2 sowie weitere schwere Krankheiten, gäbe den Patienten, die auf eine PrEP angewiesen sind, langfristig Sicherheit und würde Klarheit hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit weiterer PrEP schaffen, die aktuell noch nicht auf dem Markt verfügbar sind.
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