Datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren zu Nierenersatztherapien

Foto: @ Kue Lee, Pexels
Foto: @ Kue Lee, Pexels

Die Qualitätssicherungsdaten von Dialysebehandlungen sowie Nieren-​ und Pankreastransplantationen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 an über das neue Qualitätssicherungsverfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen“ (QS NET) erhoben und verglichen.

Die Bündelung dieser bislang getrennt geregelten Verfahren in der neuen Rahmenrichtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-​RL) beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin. Das neue Verfahren wird die bislang geltende Qualitätssicherungs-​Richtlinie Dialyse (QSD-​RL) sowie die externe stationäre Qualitätssicherung für die isolierten und kombinierten Nieren-​ und Pankreastransplantationen ablösen, die bislang in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-​RL) geregelt ist.

„Der Beschluss ermöglicht erstmals die Beobachtung der unterschiedlichen Behandlungspfade bei chronischem Nierenversagen einschließlich der Behandlung durch eine Nierentransplantation. Wir sind damit heute einen großen Schritt weitergekommen auf dem Weg, die Versorgung von Patientinnen und Patienten sektorenübergreifend und über einen längeren Beobachtungszeitraum hinweg qualitätssichernd zu begleiten“, erklärte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Der G-BA beschloss zudem zwei weitere QS-​Verfahren. So werden im Verfahren Transplantationsmedizin (QS TX) die bisherigen transplantationsmedizinischen Leistungsbereiche der QSKH-​RL gebündelt. Im Verfahren Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK) werden zukünftig auch Mitralklappeneingriffe erfasst und mit den bereits bestehenden herzchirurgischen Leistungsbereichen der QSKH-​RL zusammengeführt.

Die Beschlüsse zur Änderung der DeQS-​RL werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die damit einhergehenden Spezifikationsvorgaben für die Dokumentationssoftware werden auf der Webseite des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.