Dialyse: KfH mit Gütesiegel für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement ausgezeichnet5. März 2026 Prof. Michael Masanneck (rechts), Vorstand des KfH, erhält das BGW-Gütesiegel aus den Händen der BGW-Vertreterinnen Anja Wiebensohn-Jagla (Mitte) und Sandra Herrgesell (links) – ein Zeichen für gelebte Qualität und Engagement. Bildquelle: KfH Das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation verfügt über ein vorbildliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystem. So lautet das Ergebnis eines einjährigen Zertifizierungsprozesses. Am 5. März fand in der KfH-Zentrale in Neu-Isenburg die offizielle Übergabe des Gütesiegels statt. Das Gütesiegel der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist eine externe Zertifizierung, die speziell für Organisationen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege entwickelt wurde – vergleichbar mit der ISO 9001-Zertifizierung, der internationalen Norm für Qualitätsmanagement. Es bescheinigt laut der Pressemitteilung dem KfH gut strukturierte Organisationsabläufe und einen sehr hohen Qualitätsstandard. Gleichzeitig trage die Auszeichnung dazu bei, die Personalentwicklung nachhaltig zu stärken. Darüber hinaus profitiert das KfH künftig von finanziellen Vorteilen, etwa durch Bonusregelungen bei Fortbildungsmaßnahmen der BGW oder bei externer Beratung, heißt es weiter. Personalentwicklung stärken Vor rund einem Jahr hatte der Zertifizierungsprozess begonnen – zunächst mit einem Organisations-Check als Vorstufe, gefolgt von einer Überprüfung an verschiedenen Standorten. Dabei nahmen externe Auditoren 12 KfH-Zentren sowie ein KfH-Nierenzentrum für Kinder und Jugendliche unter die Lupe, die zuvor von der BGW stichprobenartig ausgewählt wurden. Die Überprüfung umfasste einen Fragenkatalog mit 14 Kriterien – von der Lagerhaltung über die Organisation des Arbeitsschutzes bis hin zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die im Rahmen des Audits aufgezeigten Entwicklungsmöglichkeiten bieten laut Pressemitteilung nun die Chance, das bestehende System weiter zu stärken und kontinuierlich auszubauen. Ein Wiederholungsgutachten findet in drei Jahren statt.
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