DGAI unterstützt Lauterbachs Initiative zur Herzvorsorge: Prävention als Schlüssel gegen den plötzlichen Herztod23. April 2024 Symbolbild: ©New Africa/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) begrüßt die Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die regelmäßige Herzvorsorge als Kassenleistung anzuerkennen. Dieser Schritt sei eine wichtige Maßnahme zur Verringerung der Todesfälle durch plötzlichen Herztod. Gemeinsam mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen setzen sich Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie intensiv für verbesserte Überlebenschancen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand ein. Als Trägerin des Deutschen Reanimationsregisters organisiert die DGAI in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) regelmäßig die Bad Boller Reanimations- und Notfallgespräche. Dort wurde erst kürzlich ein Update der „10 Thesen für 10.000 Leben“ veröffentlicht, bei dem die klassische Rettungskette zur „Überlebenskette“ erweitert wurde (wir berichteten hier und hier). Diese beginnt nicht erst mit der Notfallsituation, sondern nimmt die Prävention eines außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstandes mit auf – ein Anliegen, das auch nun auch durch die Initiative des Bundesgesundheitsministers aufgegriffen wird. Grafik: Im Rahmen des Updates der „10 Thesen für 10.000 Leben“ wurde die klassische Rettungskette zur „Überlebenskette“ erweitert. (© DGAI e.V.) „Der plötzliche Herztod ist meist nicht plötzlich, sondern kündigt sich durch frühe Warnzeichen an und ist vermeidbar, insbesondere bei jungen, scheinbar gesunden Personen“, betont Prof. Jan-Thorsten Gräsner, Sprecher der Sektion Notfallmedizin der DGAI. Symptome wie unklare Synkopen (kurzzeitige Bewusstlosigkeit), Krampfanfälle, kardiale Palpitationen (Herzrasen oder Herzstolpern), Dyspnoe (Atemnot) oder Brustschmerzen, vergleichbar mit einem Herzinfarkt, können auf eine zugrundeliegende Erkrankung hinweisen. „Bei Auftreten solcher Symptome ist eine umgehende medizinische Untersuchung und Behandlung notwendig, um lebensbedrohliche Situationen zu verhindern“, ergänzt PD Dr. Jan Wnent, Sprecher des Arbeitskreises Notfallmedizin innerhalb der DGAI. Das vorgeschlagene Gesetz zur Herzvorsorgeuntersuchung biete die Möglichkeit, frühzeitig erkennbare und behandelbare Erkrankungen zu identifizieren. Die DGAI betont die Notwendigkeit, dabei auch die genetische Komponente in den Fokus zu nehmen. Genetische Aufklärung kann dazu beitragen, Familienmitglieder mit einem erhöhten Risiko frühzeitig zu identifizieren und entsprechende präventive Maßnahmen zu treffen. Dies beinhaltet auch die Ursachenklärung nach einem überlebten plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand sowie standardisierte Obduktionen bei Verstorbenen nach solch einem Ereignis. In Deutschland erleiden jährlich etwa 113.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, ein Drittel davon im erwerbstätigen Alter. In rund 60.000 Fällen wird mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen. Von diesen Patienten erreichen 33 Prozent lebend das Krankenhaus, elf Prozent können es letztlich lebend verlassen – nur 5000 davon ohne neurologische Folgen. Vor diesem Hintergrund ruft die DGAI zu einer verstärkten Sensibilisierung der Bevölkerung für die Symptome des plötzlichen Herztodes auf und unterstreicht die Bedeutung von Prävention und Früherkennung für eine verbesserte Herzgesundheit in Deutschland. „Jede verhinderte Reanimation ist die beste Situation für die Patienten“, so Gräsner.
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