DGE fordert strenge gesetzliche Regulierung von endokrinen Disruptoren15. Juli 2025 Foto: © wladimir1804/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) fordert politische Entscheidungsträger dazu auf, die Belastung durch endokrine Disruptoren (EDCs) durch strengere Gesetze deutlich zu reduzieren. „Unsere Umwelt ist regelrecht durchsetzt von diesen Chemikalien, sei es in Plastik und Kosmetika, Nahrung und Trinkwasser oder in Alltagsgegenständen und Spielzeug. Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend: In den letzten Jahrzehnten beobachten wir eine Zunahme von Krankheiten wie Fettleibigkeit, Diabetes, Störungen des Immunsystems, Entwicklungsstörungen des Nervensystems, Unfruchtbarkeit und Krebs. Wissenschaftliche Studien belegen, dass endokrine Disruptoren hierzu beitragen“, erläutert Prof. Josef Köhrle, von der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Große wirtschaftliche und ökologische Schäden Die gesundheitlichen Schäden durch endokrine Disruptoren verursachen hohe wirtschaftliche Kosten, warnt die DGE. Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen, deren Entstehung und Schweregrad durch akute und chronische EDC-Belastung stark begünstigt werden, erfordern teure medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Therapien. Viele der Erkrankungen werden zudem chronisch, was mit lebenslanger Therapie und Betreuung einhergeht, betont die Gesellschaft. Hinzu kommen erhebliche Ausgaben für Umweltsanierungen, etwa bei der Entfernung persistenter Chemikalien wie per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) aus Boden und Wasser: „Diese Kosten stellen in Verbindung mit den Gesundheits- und Umweltauswirkungen eine untragbare Belastung für die Gesellschaft dar“, so Köhrle. „Endokrine Disruptoren können sich auch negativ auf Lebensmittel- und Agrarsysteme auswirken: PFAS sind beispielsweise bereits jetzt so weit in Alltagsgegenständen, Lebensmitteln, Trinkwasser sowie in der Umwelt verbreitet, dass sie Ökosysteme kontaminieren und dadurch Menschen und Tieren gefährlich werden.“ Kritik an derzeitiger Gesetzgebung Aktuell diskutieren politische Entscheidungsträger der EU Vorschläge zur Überarbeitung der Gesetzgebung im Bereich endokrine Disruptoren. Wichtig sind hier insbesondere die CLP-Verordnung, welche endokrine Disruptoren in Gefahrenklassen einteilt, sowie die REACH-Verordnung, welche die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Neben REACH soll auch die Kosmetikverordnung überarbeitet werden sowie ein Verbot für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) kommen. „Die derzeit gültigen EU-Gesetze konnten bisher weder die zunehmende Belastung durch endokrine Disruptoren stoppen noch die steigende Zahl der dadurch ausgelösten Krankheiten verhindern“, so Köhrle. Die DGE fordert daher gezielte politische Maßnahmen und eine strengere EU-Regulierung, um die Belastung durch endokrine Disruptoren zu verringern. „Wir brauchen eine Überarbeitung der REACH-Chemikalienverordnung und die allgemeine Beschränkung von PFAS, um die Bevölkerung langfristig vor den gravierenden gesundheitlichen Folgen zu schützen“, so Prof. Jan P. Tuckermann, Präsident der DGE. Die Fachgesellschaft setzt sich zudem für verpflichtende Tests für chemische Stoffe auf hormonelle Wirkungen und ein generelles Verbot von endokrinen Disruptoren in Konsumgütern ein. „Wir haben jetzt die Chance, künftige Generationen besser zu schützen. Dafür braucht es politischen Willen und schnelles Handeln“, appelliert Tuckermann abschließend. Empfehlungen der DGE im Überblick: Bessere Daten zur Identifizierung von EDCs: Obligatorische Verpflichtung für Unternehmen, unabhängig vom jährlichen Produktionsvolumen speziell auf endokrin schädigende Eigenschaften zu testen, unter Verwendung aktualisierter Testmethoden, um empfindliche Endpunkte zu berücksichtigen. Gruppenbeschränkungen zur Kontrolle ähnlicher Chemikalien: Wirksame Identifizierung und schnellere, umfassendere Beschränkungen schädlicher EDCs durch Berücksichtigung ähnlicher Chemikalien-Gruppen, wie z. B. Bisphenole, in CLP-Einstufungen, SVHC-Identifizierungen und Beschränkungen gemäß REACH. Chemische Gemische: Festlegung eines zusätzlichen Sicherheitsfaktors – des so genannten Mischungsbewertungsfaktors (MAF). Dieser soll Gefahren ins Visier nehmen, die sich daraus ergeben, dass Personen unterschiedlichen hormonwirksamen Substanzen aus verschiedenen Quellen wie Konsumgütern, Lebensmitteln und Trinkwasser ausgesetzt sind. Der MAF sollte für alle Verwendungen von EDCs auf allen Mengenebenen unter REACH gelten. Verbot von EDCs in allen Konsumgütern: Ein allgemeines EU-Verbot für die Verwendung von EDCs in allen Konsumgütern. Diese sollten in den allgemeinen Risikomanagement-Ansatz (GRA) im Rahmen von REACH einbezogen werden und die Verwendung in produktspezifischen Verordnungen verbieten, einschließlich Spielzeug, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika, aber auch darüber hinaus. Sowohl bekannte als auch vermutete EDCs sollten in solche Ansätze einbezogen werden.
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