DGfN: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit15. Oktober 2024 Foto: © Vitalii Vodolazskyi/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) sieht den Bedarf zu einer Verbesserung der Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauferkrankungen und unterstützt daher die Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Die DGfN hat bereits zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung genommen. Ihre Anmerkungen haben jedoch überwiegend keine Aufnahme in den Gesetzentwurf gefunden. Zur Verbesserung der Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss ein Gesundes-Herz-Gesetz den Präventionsgedanken, Lebensstiländerungen und die Detektion von Risikofaktoren ins Zentrum des Regelungsvorhabens stellen, heißt es in dem Schreiben der DGfN. Frühzeitige Therapie der CKD gefordert Die hohe Relevanz der Prävention, der Früherkennung und der frühzeitigen Therapie der chronischen Nierenkrankheit (CKD), als eine maßgebliche Ursache von Herz-Kreislauferkrankungen, sei dabei übersehen worden, so die DGfN. Zumindest werde die CKD trotz ihrer Relevanz im Gegensatz zu anderen, auch weniger relevanten Risikofaktoren im Gesetzesentwurf überhaupt nicht erwähnt, heißt es weiter. „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nicht einmal mit der Prüfung des Themenkomplexes beauftragt werden“, kritisiert die Gesellschaft. Da es sich bei der Früherkennung der CKD um wenige einfache und vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen mit hoher Relevanz für Patienten handele, sollten diese im weiteren Gesetzgebungsprozess jedoch berücksichtigt werden. Die Nichtaufnahme in den Gesetzesentwurf verwundere, da durch gezielte Screenings und die frühzeitige Therapie der CKD das Auftreten von Herzinfarkten um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu Personen, die nicht gescreent werden, oder von Schlaganfällen um mehr als ein Drittel reduziert werden könnte, so die DGfN. Die Verhinderung von Herzinfarkten und Schlaganfällen sei jedoch das erklärte Ziel des Gesetzes, welches die DGfN unterstützt.
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