DGIIN: SARS-CoV-2-Impfstatus darf nicht Grundlage einer medizinischen Behandlungsentscheidung sein7. Oktober 2021 DGIIN-Generalsekretär Uwe Janssens (links, Foto: ©Thomas Weiland) und DGIIN-Präsident Christian Karagiannidis (Foto: ©privat) In einer aktuellen Stellungnahme weist die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN) daraufhin, dass in einer möglichen vierten Pandemiewelle der Impfstatus von Erkrankten keinerlei Auswirkung auf die Patientenversorgung haben darf. In Anbetracht der beginnenden vierten Welle der Corona-Pandemie rechnen die internistischen Intensiv- und Notfallmediziner auch in diesem Herbst mit einer Zunahme an COVID-19-Erkrankten und damit einhergehend auch mit vermehrten schweren Krankheitsverläufen. Dies führt bei den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern zu erheblichen Sorgen vor einer erneuten zunehmenden Belastung und Überlastung, heißt es von der DGIIN. Die Experten betonen, dass insbesondere bei steigendem emotionalen Druck und zunehmend limitierten Ressourcen in der Intensivmedizin, der Impfstatus der Patientinnen und Patienten bei Behandlungsentscheidungen sowohl bei der Aufnahme in das Krankenhaus, auf die Intensivstation und im Verlauf einer Therapie und Pflege jedoch keine Rolle spielen darf. Nach Berechnungen des Robert Koch-Instituts konnten durch Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus bereits mehr als 75.000 stationäre Behandlungsfälle, fast 20.000 intensivmedizinische Fälle sowie mehr als 38.000 Sterbefälle verhindert werden. „Das Impfen ist und bleibt der Schlüssel zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Entlastung der Intensivstationen“, betont Prof. Christian Karagiannidis. „Das zeigt sich auch darin, dass die überwiegende Mehrheit der aktuell wegen einer COVID-19-Erkrankung behandelten Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen ungeimpft ist“, fügt der Präsident der DGIIN hinzu. In der aktuellen Stellungnahme betont die DGIIN, dass diese große Zahl an Ungeimpften unter den Mitarbeitenden in der Intensivmedizin zu einem zunehmenden Unmut und einer hohen emotionalen Belastung führt. „Solche Aspekte müssen in regelmäßigen Teambesprechungen offen angesprochen, diskutiert und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt werden“, so Prof. Uwe Janssens, Generalsekretär der DGIIN. Gleichzeitig stellt die Fachgesellschaft klar, dass der Impfstatus bei Behandlungsentscheidungen keine Rolle spielt – weder bei der Aufnahme in das Krankenhaus oder auf die Intensivstation noch im Therapieverlauf oder bei der Pflege. „Ob geimpft oder ungeimpft: Alle Patientinnen und Patienten erhalten bei entsprechender Indikation die gleiche Behandlung und Pflege. Grundlage der Entscheidung sind allein die medizinische Indikation sowie ein patientenorientiertes Therapieziel“, betont Janssens. „Diese rote Linie des medizinethischen Handelns darf niemals überschritten werden“, ergänzt Karagiannidis weiter. „Das ärztliche Gelöbnis des Weltärztebundes aus der Deklaration von Genf und der Ethikkodex für Pflegende des International Council of Nurses (ICV) bilden die Grundlage unseres ethischen Handelns“, so die beiden Experten (2,3). Demnach dürfen soziale Merkmale, Alter, Religionen, Grunderkrankungen oder Behinderungen, aber auch persönliche Hintergründe und Haltungen der Patientinnen und Patienten keinen Einfluss auf die Entscheidungen im Behandlungsverlauf nehmen.
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