DGK begrüßt Anspruch auf Zweitmeinung bei interventioneller Therapie von Vorhofflimmern31. März 2022 Bild: ©MQ-Illustrations – stock.adobe.com Wenn Medikamente nicht mehr ausreichen, um Vorhofflimmern wirksam zu therapieren, kommt für viele Patientinnen und Patienten ein kathetergestützer Eingriff infrage. Nun wurde das Recht von Erkrankten gestärkt, sich eine qualifizierte Zweitmeinungen zu dieser Prozedur einzuholen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt diesen Schritt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März bekannt gegeben, dass Patientinnen und Patienten, die eine elektive (also planbare) Katheterablation am Herzen erhalten sollen, grundsätzlich Anspruch auf das Einholen einer qualifizierten Zweitmeinung haben (wir berichteten). Diese Regelung soll künftig auch auf andere Eingriffe, beispielsweise Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen ausgedehnt werden. In einer aktuellen Mitteilung befürworten die DGK und ihre Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) diesen Schritt ausdrücklich. „Eine qualifizierte Zweitmeinung wird von der DGK vor allem deshalb uneingeschränkt befürwortet, weil nicht die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern auch eine vertrauensvolle und gründliche Aufklärung im Mittelpunkt der ärztlichen Arbeit steht“, heißt es von der Gesellschaft. In der Regel entspreche das Vorgehen, eine Zweitmeinung einzuholen, auch heute schon der gelebten Praxis in der Rhythmologie und werde durch die Entscheidung des G-BA nun bestätigt. Die DGK weist darauf hin, dass die Anzahl der durchgeführten Vorhofflimmer-Ablationen in Deutschland in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Dies liege zum einen an demografischen Veränderungen: So nehme nicht nur das durchschnittliche Alter der Patienten in der Kardiologie zu, auch die Anzahl der Patienten in dem Alter, in dem Vorhofflimmern häufiger auftritt, steige an. Zum anderen gebe es aufgrund der vorliegenden aktuellen Studiendaten gute Gründe, eine Katheterablation heute frühzeitiger durchzuführen und die medikamentöse Therapie nicht zu lange zu verfolgen, wenn sie nicht ausreichend wirksam sei. Um eine qualitativ hochwertige und leitliniengerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Vorhofflimmern sicherzustellen, hat die DGK eigenen Angaben zufolge mit einem strukturierten Ausbildungscurriculum für die Zentren und Medizinerinnen und Mediziner, die diese Ablationen durchführen, eine wichtige Qualifikationsgrundlage eingeführt. Des Weiteren sind im Rahmen der Zertifizierung der Vorhofflimmer-Zentren neue Maßstäbe für die personellen und strukturellen Anforderungen an die abladierenden Zentren gesetzt worden. „Insofern kann das Einholen einer Zweitmeinung von in dieser Materie erfahrenen Ärztinnen und Ärzte nur hilfreich sein“, so die Einschätzung der kardiologischen Fachgesellschaft. „Ob eine, wie in der Mitteilung des G-BA vorgeschlagene Schrittmacher- oder Defibrillatortherapie alternativ hilfreich sein kann, muss dann ein elektrophysiologisch erfahrener Kardiologe individuell mit dem Patienten gemeinsam entscheiden“, kommentiert Prof. Daniel Steven, Sprecher der AGEP. Die DGK und die AGEP würden ihm zufolge gerne helfen, ein Register von Medizinerinnen und Medizinern zu erstellen, die über eine hinlängliche Expertise verfügen, damit die Patientinnen und Patienten sicher und einfach den richtigen Ansprechpartner für eine Zweitmeinung zur Diskussion der Indikation einer Katheterablation erreichen.
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