DGKJ: Neue ärztliche Approbationsordnung vernachlässigt Kinder und Jugendliche

Wird der aktuelle Entwurf der neuen Approbationsordnung umgesetzt, ist die Kinder- und Jugendmedizin künftig nicht mehr Teil des klinischen Pflicht-Unterrichtes während des Medizinstudiums. (Foto: © Graphicroyalty – stock.adobe.com)

Für zukünftige Ärztinnen und Ärzte wurde gerade der Entwurf einer neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorgelegt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sieht darin die fachgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen marginalisiert.  

Wird die neue ärztliche Approbationsordnung so umgesetzt wie vorgestellt, können Medizinstudierende künftig Ärztin oder Arzt zu werden, ohne während der Ausbildung je ein krankes Kind gesehen und untersucht zu haben, fürchtet die Fachgesellschaft.

Denn die Kinder- und Jugendmedizin ist nach Angaben der DGKJ nicht mehr Teil des klinischen Pflicht-Unterrichtes während des Medizinstudiums. Auch im ambulanten Pflicht-Praktikum und im Praktischen Jahr (PJ) in der hausärztlichen Versorgung sei die Kinder- und Jugendmedizin nur eine Wahlmöglichkeit ohne Bedeutung für die Prüfung zum Studienabschluss. „Dies widerspricht eindeutig der vielfach bekundeten Absicht, bereits im Studium die Kompetenzen im Bereich der hausärztlichen Versorgung zu stärken, zu der gem. § 73 Absatz 1a SGB V die Kinder- und Jugendmedizin gehört”, kritisiert die DGKJ.

„Nur ein Bruchteil der Medizinstudierenden wird noch lernen, wie man erkrankte Kinder behandelt. Dies wird unvermeidbar negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung und zeitversetzt der medizinischen Versorgung von Kindern haben“, mahnt Prof. Jörg Dötsch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).

„Wir sprechen immerhin von 14,25 Millionen Menschen in Deutschland! Wir appellieren dringend, das verpflichtende Blockpraktikum in der Kinder- und Jugendmedizin beizubehalten, um hier nicht schon sehr bald vor der dramatischen Situation zu stehen, dass kranke Kinder zur unbekannten Größe der medizinischen Tätigkeit werden“, ergänzt PD Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ.

Die DGKJ fordert bereits seit Beginn der Arbeiten an einer Neuregelung der ärztlichen Ausbildung die

  • Beibehaltung des Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin als scheinpflichtige Pflicht-Lehrveranstaltung mit Pflichtanteil des Unterrichtes im stationären Versorgungskontext.
  • Pflichtlehre in ambulanter Kinder- und Jugendmedizin, entweder im Rahmen des vorgenannten Blockpraktikums oder als Praktikum zur hausärztlichen Versorgung (Alternative zur Allgemeinmedizin).
  • Kinder- und Jugendmedizin als Wahl in einem PJ-Quartal „Hausärztliche Versorgung“ (Alternative zur Allgemeinmedizin).
  • vollständige Berücksichtigung der Kinder- und Jugendmedizin als Prüfungsfach im dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wenn das entsprechende PJ-Quartal so gewählt wurde.

Nur wenn es durch eine Neustrukturierung der bisherigen Entwürfe zu Blockpraktika und Prüfungen gelinge, alle wichtigen Lehrinhalte für die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen systematisch und mit dem nötigen Verpflichtungsgrad zu vermitteln, werde die hochwertige medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland erhalten und weiterentwickelt werden können, erklärte die Fachgesellschaft.

Die Neuregelung der ÄApprO obliegt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und durchläuft kein parlamentarisches Beratungsverfahren oder ähnliches. Insofern appelliert die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin an das BMG, die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Blick zu behalten.