DGOOC: Implantateregister braucht Sachverstand von Orthopäden und Unfallchirurgen20. Februar 2019 Foto: denissimonov – Fotolia.com Die DGOOC begrüßt den Referentenentwurf zur Errichtung eines verbindlichen Deutschen Implantateregisters vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). So werde die Datenbasis des bisher von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) freiwillig geführten Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) zur Erfassung künstlicher Hüft- und Kniegelenke ausgeweitet, wie es in einer Mitteilung der DGOOC heißt. Das EPRD erfasse derzeit über 60 Prozent der Operationen aller Endoprothetikversorger. Damit liefere es schon heute wertvolle wissenschaftliche Daten und trifft Aussagen zur Qualität der Versorgung und Haltbarkeit der Produkte – anders als der aktuelle Referentenentwurf vermuten lässt, kritisiert die Fachgesellschaft. Das Know-how der EPRD-Experten diente dem BMG bereits für die Konzeption des neuen Registers. Nun spricht sich die Fachgesellschaft dafür aus, dass der Wissensvorsprung aus ihrer Registerarbeit auch weiterhin berücksichtigt wird: „Auch ein staatliches Register darf vom medizinischen Sachverstand nicht entkoppelt werden“, warnt DGOOC-Generalsekretär Prof. Bernd Kladny. Was aktuell beim BMG auf den Weg gebracht wird, ist bei Orthopäden und Unfallchirurgen bereits Realität. Das zeige das seit 2012 von der DGOOC gemeinsam mit den Krankenkassen und den Implantatherstellern erfolgreich aufgebaute EPRD, so die Fachgesellschaft. Im EPRD sind aktuell bereits mehr als eine Million endoprothetischer Operationen dokumentiert: über 560.000 Hüftgelenks- und mehr als 440.000 Kniegelenksersatzoperationen. Gemeinsam mit dem ebenfalls von der DGOOC initiierten Zertifizierungssystem EndoCert® ist das EPRD Ausdruck des Engagements der Fachgesellschaft für höchste Qualität und bestmögliche Sicherheit bei der Versorgung mit künstlichen Knie- und Hüftgelenken. Neues Register orientiert sich am EPRD „Wir haben mit dem EPRD ein leistungsstarkes Register aufgebaut“, sagt Prof. Carsten Perka, DGOOC-Präsident und Executive-Committee-Sprecher des EPRD. Das BMG errichtet das zukünftige Pflichtregister, indem es sich am EPRD-Aufbau orientiert. Dass dies bisher vom BMG keine öffentliche Erwähnung fand, kritisiert Perka. Denn nur mit der von der Fachgesellschaft in Eigenregie geleisteten Vorarbeit sei nun die zügige Inbetriebnahme des Deutschen Implantateregisters möglich. Perka ergänzt: „Bleibt zu hoffen, dass das künftige Register den externen Sachverstand in den Durchführungsverordnungen jetzt substanziell einbindet, um einen neuerlichen Lernprozess zu Lasten der von uns zu behandelnden Patienten zu vermeiden.“ Deutschland folgt letztlich dem Beispiel anderer europäischer Länder wie Schweden oder Großbritannien, die teilweise schon vor Jahrzehnten verpflichtende nationale Register eingeführt haben. Prof. Volkmar Jansson, Wissenschaftlicher Direktor des EPRD betont: „Das EPRD der DGOOC enthält bereits heute weit größere Fallzahlen als andere Register und bekommt so perspektivisch eine besonders hohe wissenschaftliche Aussagekraft.“ Auch für Patienten verpflichtend Ausdrücklich unterstützt die DGOOC das Vorhaben des BMG, die Teilnahme an dem neuen Register nicht nur für Krankenhäuser, ambulante Gesundheitseinrichtungen, Krankenkassen und Medizinproduktehersteller verpflichtend zu machen, sondern auch für Patienten. Schon bisher macht in den mehr als 700 am EPRD teilnehmenden Kliniken ein Großteil aller Patienten freiwillig mit. „Aus wissenschaftlicher Sicht ist eine vollständige Erfassung aller implantierten oder gewechselten Hüft- und Kniegelenke das Optimum. Dadurch erhalten wir vollständige Daten zur Haltbarkeit der verwendeten Endoprothesen und den Revisionszahlen“, sagt Prof. Karl-Dieter Heller, Vizepräsident der AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Hintergrund zum EPRD Der Aufbau des EPRD geht auf eine Initiative der DGOOC zurück. Gemeinsam aufgebaut wurde das EPRD durch die DGOOC, den AOK-Bundesverband GbR, den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und den Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed). Betrieben wird das EPRD von der EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH (EPRD gGmbH). Die gemeinnützige Gesellschaft ist eine hundertprozentige Tochter der DGOOC und wurde am 22. Dezember 2010 gegründet. Geschäftsführer der EPRD gGmbH ist Dr. Andreas Hey. Die Anbindung an die wissenschaftliche Fachgesellschaft gewährleistet die Neutralität und Unabhängigkeit der EPRD gGmbH. Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hat im Herbst 2018 seinen dritten Jahresbericht veröffentlicht. Mit über 280.000 eingegangenen OP-Dokumentationen und 706 datenliefernden Krankenhäusern waren diese Zahlen 2017 so hoch wie in keinem Jahr zuvor. Erstmals wurden auch Ergebnisse von Implantatsystemen bis drei Jahre nach dem Ersteingriff veröffentlicht.
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