DGPM kritisiert Vorsitzenden der KV Sachsen für Beitrag zur Humangenetik

Eine Mutter hält ihr Neugeborenes. (Foto: © Louis-Photo – stock.adobe.com)

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) kritisiert mit Nachdruck den Inhalt eines Leitartikels in den „Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen“. Darin spricht der Vorstandsvorsitzende Klaus Heckemann von „Eugenik (…) in ihrem besten und humansten Sinn“.

Die DGPM zitiert in ihrer Stellungnahme Passagen des Leitartikels, in denen Heckemann eine „Zukunftsvision“ skizziert, die „möglich wird, wenn genetische Untersuchungen sehr viel preiswerter zu erbringen sind“. Die Skizze ende der DGPM zufolge mit den Worten „… denn die Nutzung einer solchen Chance wäre natürlich zweifellos Eugenik. Allerdings in ihrem besten und humansten Sinn“.

„Als wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche das Ziel hat, die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen ständig zu verbessern, müssen wir diesem Beitrag eines sächsischen Ärztevertreters ganz energisch und eindringlich widersprechen, auch wenn wir damit eventuell die Bedeutung der KVS-Mitteilungen erhöhen. Mit unserem ausdrücklichen Protest folgen wir ganz explizit nicht seiner Einladung auf eine ‚lebhafte Diskussion‛, wenngleich es viele fachliche Aspekte gibt, die definitiv falsch dargestellt wurden und einer Korrektur bedürften“, erklärte die DGPM nachdrücklich.

Mit ihrer Stellungnahme verwahrt sich die Fachgesellschaft im Namen der von ihr vertretenen Ärztinnen und Ärzte, aber auch im Namen von Schwangeren und Neugeborenen, gegen die im Leitartikel genannten „Überlegungen, allen Frauen mit Kinderwunsch ein genetisches Screening anzubieten (den potenziellen Vätern erst bei mütterlichen ‚Auffälligkeiten‛)“. Diese Vorstellungen bedienten die „klassische Phantasie männlicher Eugeniker, der weibliche Körper bedürfe steter Überwachung und Kontrolle, um eine ‚gesunde‛ Reproduktion sicherzustellen“, kritisiert die Fachgesellschaft.

Die Lebensqualität von Patienten von außen beurteilen zu wollen, sei anmaßend und entstamme dem eugenischen Ideengut der 1930er-Jahre. So sei neben ökonomischen Argumenten auch die vom Vorsitzenden der KV Sachsen übernommene Argumentation „Besonders das Leid der betroffenen Eltern könnte vermieden werden“ eine zentrale Begründung für die „Euthanasie“ zehntausender Kinder im Nationalsozialismus gewesen, erklärte die DGPM.

„Es ist für uns absolut unverständlich, dass dieses Gedankengut in einem Publikationsorgan einer ärztlichen Standesvereinigung unter dem Deckmantel einer ‚Zukunftsvision‛, die ‚lebhafte Diskussionen auslösen‛ soll, verbreitet wird“, heißt es in der Stellungnahme abschließend.

Auch der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „distanziert sich eindeutig und klar sowohl von den Inhalten als auch der Form des Editorials des Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen“, erklärten Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Mitteilung der KBV.

„Wir als Ärztinnen und Ärzte sowie als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tragen eine besondere Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten gegenüber. Das gilt in besonderem Maße für Vertreterinnen und Vertreter der berufsständischen Organisationen und Körperschaften. Selbst wenn solche Aussagen als neutrale Abwägung daherkommen, haben sie das Potenzial, menschenverachtende Positionen der NS-Diktatur wieder salonfähig zu machen“, kritisierten die drei Vorstandsmitglieder der KBV.