DGRh und VRA zu Pflegepersonaluntergrenzen: Fehlsteuerung durch Pauschalisierung20. Dezember 2022 Foto: spotmatikphoto/stock.adobe.com Ab Januar 2023 gelten für die Rheumatologie Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG), die den Personalbedarf jedoch sehr undifferenziert abbilden, mahnen die DGRh und der VRA. Die sanktionsbewehrten PPUG würden zu einer Fehlverteilung des knappen Personals führen und Kliniken letztlich dazu zwingen, Leistungen zu reduzieren – zu Lasten der Patienten. Die PPUG sehen vor, dass auf rheumatologischen Aktustationen am Tag eine Pflegekraft maximal 13, in der Nacht 30 rheumatologische Patientinnen und Patienten betreut. Grundlage für die nun festgelegten PPUG ist die Einstufung der Rheumatologie als „pflegesensitiver“ Fachbereich – als Krankenhausbereich also, bei dem eine Unterbesetzung mit Pflegepersonal direkten Einfluss auf die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit haben kann. „Diese Definition trifft auf die Rheumatologie nicht zu“, sagt Prof. Andreas Krause, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh). „Die rheumatologi-schen diagnosebezogene Fallgruppierungen (DRGs) haben vielmehr – gemeinsam mit denen der multimodalen Schmerztherapie – die niedrigsten Pflegepersonalkosten überhaupt.“ Diese beliefen sich auf nur 40 bis 60 Prozent des Durchschnitts aller DRGs.In der Rheumatologie stehen zumeist ärztliche und therapeutische Leistungen im Vordergrund, nicht die Pflege, heißt es in der Stellungnahme. „Warum sich ausgerechnet ein Fachgebiet mit sehr geringem Pflegebedarf als pflegesensitiv qualifizieren soll, erschließt sich uns nicht“, sagt auch Prof. Heinz-Jürgen Lakomek, Geschäftsführer des Verbandes rheumatologischer Akutkliniken (VRA). Einen grundlegenden Fehler der neuen Verordnung sieht er darin, dass rheumatologische DRGs Klinikbereichen mit sehr viel höherem Pflegebedarf zugeordnet wurden. Als Beispiel nennt er die Kinder- und Jugendrheumatologie, die sich im pflegesensitiven Bereich der „speziellen Pädiatrie“ wiederfindet. Kritisch sehen die Experten auch die Betrachtung der Rheumatologie als einheitlichen Fachbereich, mit entsprechend undifferenzierter Festlegung von PPUG. Der Pflegebedarf in den einzelnen Spezialisierungen der Rheumatologie sei unterschiedlich hoch, eine einheitliche Betrachtung fatal.DGRh und VRA fordern in ihrer gemeinsamen Stellungnahme daher, die Einführung der PPUG in der Rheumatologie für 2023 auszusetzen. Sollte das Gesundheitsministerium dennoch an PPUGs für die stationäre rheumatologische Versorgung festhalten, müssten sich diese am tatsächlichen Pflegebedarf orientieren und nach Spezialisierung differenziert betrachtet werden. Auch müsse die Fehlzuordnung der rheumatologischen und schmerztherapeutischen Versorgung zu pflegesensitiven Bereichen beendet werden. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der knappen Ressource „Pflegepersonal“ seien diese Nachbesserungen dringend geboten.
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