DGU: Mit risikoadaptiertem PSA-Screening nicht bis 2028 warten26. Mai 2020 Foto: ©jarun011 – stock.adobe.com In einer Stellungnahme zum Abschlussbericht „Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) weist die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) darauf hin, dass Fachgesellschaften und Patientenvertreter längst nicht mehr ein generelles, sondern ein risikoadaptiertes Screening befürworten. Trotz der zahlreichen und umfangreichen Stellungnahmen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften sowie des Bundesverbands Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS) sei das IQWiG in seinem Abschlussbericht bei seiner Interpretation des Begriffes Screening analog zur Bewertung des kontrovers diskutierten Mammografie-Screenings vorgegangen, kritisiert die DGU. Hierbei lege das IQWiG die Auffassung zugrunde, dass bei einem Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test alle Männer in einem bestimmten Alter unabhängig von Begleiterkrankungen und Risikoprofil zu einem PSA-Test aufgefordert werden. Auch bei der intensiven Diskussion im Anhörungsverfahren beim IQWiG sei an dieser Interpretation des Begriffes festgehalten, obwohl ein derartiges PSA-basiertes Screening weder von den medizinischen Fachgesellschaften, noch den gängigen Leitlinien, noch von Patientenvertretern gefordert oder empfohlen wird. Im Unterschied zu dem vom IQWiG betrachteten systematischen, rein altersbezogenen Screening mittels PSA erfolge seit Jahren, gemäß der gängigen Leitlinien, eine risikoadaptierte PSA-Diagnostik als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung, das sogenannte opportunistische Screening. PROBASE: Daten Ende des Jahres erwartet Leider sei vom IQWiG zwar die Plausibilität des Konzepts einer PSA-basierten Frühdiagnostik dezidiert eingeräumt worden, letztendlich sei aber auf die 2028 zu erwartenden Ergebnisse der ProScreen-Studie aus Finnland und der Göteborg-Studie anstatt auf die Ergebnisse der PROBASE-Studie hingewiesen worden, moniert die DGU weiter. Die Fachgesellschaft erwartet die Publikation der PROBASE-Ergebnisse noch Ende des Jahres. Die DGU sei “mit den anderen an der Behandlung der Prostatakarzinompatienten beteiligten Fachgesellschaften” der Meinung, dass nicht bis 2028 gewartet werden sollte, um die individualisierte Früherkennung des Prostatakarzinoms unter Einbeziehung des PSA-Wertes allen informierten und interessierten Männern als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen. “Nur so kann eine rechtzeitige Erkennung und Therapie des häufigsten Tumors des Mannes gewährleistet werden und das vermehrte Auftreten von metastasierten Erkrankungsstadien verhindert werden”, betont die Fachgesellschaft in ihrer Stellungnahme. Es sei nun die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu überprüfen, ob und wie über das Thema der Erstattungsfähigkeit des PSA-Tests entschieden wird. “Der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung bleibt unbestritten”, konstatiert die DGU. “Es liegt an jedem einzelnen Patienten, sich hierüber bei einem Facharzt für Urologie zu informieren und zu entscheiden.” Die DGU kündigt an, die Patientenvertreter des BPS weiter dabei unterstützen, ihrer Position in den Entscheidungsgremien Gehör zu verschaffen, den PSA-Test als wichtigen Baustein der Prostatakrebsfrüherkennung anzuerkennen. (DGU/ms)
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