Diagnostik und Therapie von Sepsis: G-BA ermöglicht Qualitätsvergleich von Krankenhäusern7. Januar 2025 Foto: © wladimir1804/stock.adobe.com Ein neues Qualitätssicherungsverfahren soll dazu beitragen, die frühzeitige Diagnostik und umgehende Behandlung der Sepsis in Krankenhäusern weiter zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Dezember 2024 die Grundlagen für das Messen und einrichtungsvergleichende Bewerten der relevanten Qualitätskriterien beschlossen. Wie der G-BA mitteilte, werden die Krankenhäuser ab dem Jahr 2026 vierteljährlich Rückmeldungen zu ihren Ergebnissen bekommen, so dass sie diese bei Bedarf schnell in ihre kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsmaßnahmen einfließen lassen können. Veröffentlicht werden die Ergebnisse unter anderem im jährlichen Qualitätsbericht eines Krankenhauses und damit auch in sogenannten Krankenhaus-Vergleichsportalen. Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung: „Eine Infektion kann sich in ihrer schwersten Verlaufsform zu einer akut lebensbedrohlichen Sepsis entwickeln, hier zählt dann jede Minute. Nur zwei Drittel der Betroffenen überleben, oftmals mit körperlichen oder psychischen Spätfolgen. Es gibt bereits wichtige, im Sinne der Patientensicherheit sensibilisierende Initiativen wie ,Deutschland erkennt Sepsis‘. Und seit wenigen Jahren gibt es endlich auch eine hochwertige Behandlungsleitlinie. Dennoch sterben bislang jedes Jahr ca. 85.000 Menschen an einer Sepsis. Das neue Qualitätssicherungsverfahren ist ein weiterer wichtiger Ansatz, sepsisbedingte Todesfälle und Spätfolgen zu vermeiden. Kliniken erfahren mit Hilfe der Qualitätsmessung, an welchen Punkten die internen Abläufe oder Strukturen optimiert werden müssen. Ziel ist es, bei einer Patientin oder einem Patienten eine Sepsis besser zu erkennen sowie Risikofaktoren und erste Warnsignale richtig zu deuten, um die Behandlungsplanung optimal auszurichten. Nur so können dann auch die notwendigen therapeutischen Maßnahmen ohne Verzögerung eingeleitet und eine Sepsis möglichst verhindert werden.“ Wann startet das Qualitätssicherungsverfahren? Die Datenerhebung in den Krankenhäusern wird dem G-BA zufolge am 1. Januar 2026 starten. Im Sommer 2025 will der G-BA über die konkret zu erfassenden Kriterien, mit deren Hilfe die Qualität bei der Diagnostik und Therapie beurteilt werden kann, beschließen. Genutzt werden sollen auch Sozialdaten – also personenbezogene Daten, die bei den Krankenkassen vorliegen und nicht extra dokumentiert werden müssen. Laut G-BA werden die „vorgesehenen Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen gewährleisten, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Patientinnen oder Patienten gezogen werden können“.
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