Die Zahl registrierter Ärzte für eine Zweitmeinung steigt24. Januar 2024 Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Laut einem Bericht zur Zahl der Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2022 eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, wächst die Zahl der für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehenden Ärzte kontinuierlich an. Besonders viele dieser Expertinnen und Experten stehen zum Thema Schulterarthroskopie (512) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (443) bereit, berichtet der Geimeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen “Fachnews”. Erheblich sei die Zahl der Zweitmeinungsgebenden zu Wirbelsäuleneingriffen angestiegen. Sie habe sich allein im zweiten Jahr des Bestehens dieses Verfahrens versechsfacht. Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2022 folgendermaßen: Schulterarthroskopie: 512 (Vorjahr 451) Implantationen einer Knieendoprothese: 443 (Vorjahr 341) Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 417 (Vorjahr 426) Eingriffe an der Wirbelsäule: 302 (Vorjahr 50) Tonsillektomie (Mandeloperation): 252 (Vorjahr 245) Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 106 (Vorjahr 63) Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 62 (in 2022 neu) Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 82 (in 2022 neu) Berichte wie diesen erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung jährlich für den G-BA. Sie zeigt darin, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Dabei wird nach Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärztinnen und -ärzten differenziert. Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht seit Ende des Jahres 2018 zu mittlerweile elf Eingriffen. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten, erklärt der G-BA.
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