“Die Zukunft der Substitutionsversorgung steht auf dem Spiel”11. Juni 2020 Suchtforscher Prof. Heino Stöver von der Frankfurt UAS (Foto: Frankfurt UAS) Der Frankfurter Suchtforscher Prof. Heino Stöver sieht die Behandlung Drogenabhängiger in Gefahr – nicht nur während der Corona-Krise. „Die Substitutionsversorgung opioidabhängiger PatientInnen steckt in einer Krise“, erklärt Prof. Heino Stöver, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung (ISSF) an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). Für ihn steht fest, dass diese Krise zwar durch die Corona-Pandemie verschärft wurde, die eigentlichen Probleme aber bereits vor Corona eklatant waren. Deshalb ist Stöver einer der Initiatoren und Unterzeichner des „10-Eckpunkte-Papiers zur Lösung der Versorgungskrise und Anpassung der Vergabebedingungen in der Corona-Pandemie“ der „Initiative Substitutionsversorgung opioidabhängiger Patientinnen und Patienten“. Stöver schließt sich der Einschätzung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (DBB) Daniela Ludwig an und fordert: „Wir brauchen flächendeckende Substitutions- und Hilfsangebote – auch in der Corona-Krise.“ Die Initiative hat daher das Eckpunkte-Papier zur Lösung der – schon in Normalzeiten drohenden – Versorgungskrise um konkrete Vorschläge der Ärzteschaft für aktuell notwendige Anpassungen ergänzt. Denn substituierende ÄrztInnen bewegen sich seiner Ansicht nach in Zeiten von SARS-CoV-2/COVID-19 auf einem schwierigen Grat zwischen Sicherstellung der Versorgung einer Hochrisikogruppe und Sicherstellung des Infektionsschutzes, unter Beachtung der Betäubungsmittelsicherheit. Folgende Gründe verschärfen die Situation in Zeiten von Corona: 1. Besonders komorbide SubstitutionspatientInnen haben ein erhöhtes Risiko. 2. Hohe Besuchsfrequenzen (wie in Substitutionspraxen) erhöhen das Infektionsrisiko für SARS-CoV-2. 3. Etwa 50 Prozent der Substitutionspatienten (ca. 40.000 Personen) müssen täglich zur Vergabe des Substituts in der Praxis erscheinen, dementsprechend täglicher physischer Kontakt mit anderen PatientInnen und dem Praxisteam. 4. Während viele PatientInnen gerade jetzt Nähe und Begleitung benötigen, sind zugleich Infektionsschutz und soziale Distanz gefordert. 5. Bereits ein Infektionsfall – im Praxisteam oder unter den PatientInnen – kann zu massiven Störungen im Praxisablauf führen. Betäubungsmittel- und medizinrechtliche Vorgaben müssten deshalb zumindest temporär ausgeweitet werden. Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist dazu eine Rechtsverordnung des Gesundheitsministers in Kraft getreten. „Ärztinnen und Ärzte müssen täglich schwierige Entscheidungen in dieser Ausnahmesituation nach Abwägung aller Faktoren treffen“, so Stöver. „An die Politik, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Ärzte- und Apothekerkammern gilt daher mein Appell, sofort und konsequent zu handeln und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit allen in der Versorgung opioidabhängiger PatientInnen Tätigen die nötige Sicherheit in der aktuellen Situation bekommen.“ Das Papier enthält zehn Lösungsvorschläge zur Lösung der Versorgungskrise: 1. Etablierte Substitutionspraxen unterstützen, mehr zu substituieren 2. Kliniken und Ambulanzen verstärkt einbinden 3. Neue Ärztinnen und Ärzte gewinnen, um Substitutionspatientinnen und -patienten zu behandeln 4. Kooperationen in medizinischen Versorgungszentren und Ärztehäusern initiieren 5. Apotheken einbinden, Unter-Sicht-Vergabe (vor den Augen des/der Apothekers/Apothekerin) in Apotheken ausbauen 6. Delegationsmöglichkeiten nutzen, Rahmenbedingungen verbessern 7. Mobile Versorgung durch neue Modelle und Pflegedienste 8. Suchtmedizin in Aus-, Weiter- und Fortbildung stärker verankern 9. Honorierungssystem aufwandsbezogen anpassen 10. Versorgungsabbrüche und -unterbrüche in Haft und im Maßregelvollzug vermeiden Der Nutzen der Substitutionsbehandlung sei wissenschaftlich belegt. Sie führt laut Stöver zur Reduktion von Morbidität und Mortalität, zur Reduktion der Übertragung von Infektionskrankheiten (z.B. HIV, Hepatitis C), unterstützt die Behandlung somatischer und psychischer Begleiterkrankungen, reduziert den Gebrauch weiterer Suchtmittel, minimiert die Straffälligkeit und ermöglicht Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben.
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