Digitalisierungspläne: BVA kritisiert Referentenentwurf des GeDIG4. Juni 2026 Der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands fordert, dass der Referentenentwurf des GeDIG grundlegend überarbeitet wird.(Symbolbild.)Bild:©HNFOTO-stock.adobe.com Im Hinblick auf den Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) warnt der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA) vor Untergrabung der Autonomie der Ärzte. Aus Sicht des BVA beinhaltet der Referentenentwurf des GeDIG kritische Punkte, die keinesfalls umgesetzt werden dürfen. Besonders der Schutz sensibler Daten im Sinne des Arzt-Patienten-Verhältnisses muss fortwährend garantiert sein und ein Eingriff in die Terminhoheit der Praxen ist strikt abzulehnen. Anwenderfreundliche Telematikinfrastruktur und stabile Prozessqualität sind für Digitalisierung unerlässlich „Der Referentenentwurf des GeDIG muss grundlegend überarbeitet werden“ ist die klare Aussage des ersten Vorsitzenden des BVA, Daniel Pleger. Eine funktionierende Digitalisierung und sinnvolle digitale Anwendungen können zwar helfen – insbesondere bei der demografischen Entwicklung der Bevölkerung – Ärztinnen und Ärzte sinnvoll und nachhaltig zu entlasten. Hierzu bedarf es aber einer anwenderfreundlichen Telematikinfrastruktur und einer stabilen Prozessqualität. Solange die bisherigen Systeme noch nicht fehlerfrei und ausfallsfrei laufen, werden neue Anforderungen an die Praxen nicht helfen. Insbesondere kritisiert der BVA, dass ie Politik wieder unter Androhung von Sanktionen, digitale Anwendungen implementiert willy. „Androhungen von Sanktionen sind bei Anwendungen zur Entlastung der Praxen doch völlig grotesk. Würden die Strukturen wirklich entlasten und stabil laufen, dann bräuchte man keine Sanktionen“, fügte Pleger hinzu. Bereits bei der Implementierung der Telematikinfrastruktur hatte der Verband die Sanktionen deutlich kritisiert. Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis muss in jeder Hinsicht gewahrt werden Ein weiterer Punkt ist die Auswertung der Daten. Medizinische Daten sind hochsensibel und fallen unter die Schweigepflicht. Die Bearbeitung und Verarbeitung medizinischer Daten, die Rückschluss auf einzelne Patienten zulassen, sind inakzeptabel. Das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis muss in jeder Hinsicht intakt bleiben und dazu zählen auch die Daten der Behandlung. „Das Gesetz schafft hier einen Freifahrtschein für die gesetzlichen Krankenkassen zur alleinigen Auswertung dieser Daten, ohne die Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen“, kritisierte der zweite Vorsitzende Dr. Peter Heinz den Gesetzesentwurf. Der Verband fordert hier deutliche Nachbesserungen und einen maximalen Schutz der Behandlungsdaten im Sinne der anvertrauten Patientinnen und Patienten. Zudem widerspricht der Verband den Ideen zur Terminvergabe über Apps der Krankenkassen mit Zugriff auf die Praxisverwaltungssysteme und betont nochmal, dass jede Praxis eine eigene wirtschaftliche Unternehmung ist, die vollständige Hoheit über ihre Terminkalender hat und weiterhin haben muss. „Termine sind kein frei verfügbares Gut, über das man von extern bestimmen könne“, stellt Pleger klar. Daher fordert der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands zu deutlichen Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs auf. In der aktuellen Form ist dieser weder tragbar noch ethisch vertretbar.
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