Anzahl vermeidbarer Behandlungsfehler leicht gestiegen21. August 2026 Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Auch bei medizinischen Eingriffen kommen Pannen vor – und die Folgen können gravierend sein. Besonderes Augenmerk liegt auf Fehlern, die eigentlich nicht vorkommen sollten. Die Dunkelziffer ist hoch. Ein 17-Jähriger, bei dem bei einer Hand-Operation eine von zwei Verletzungen vergessen wird. Eine 63-Jährige, die ein Medikament wegen einer unklaren Dosierungsangabe länger unbemerkt täglich nimmt, statt einmal die Woche: Wegen vermuteter Fehler bei Behandlungen haben Experten im Auftrag der Krankenkassen im vergangenen Jahr rund 11.700 Verdachtsmeldungen begutachtet – in jedem vierten Fall bestätigten sich Schäden. Angesichts einer hohen Dunkelziffer fordern Experten mehr Transparenz und Sicherheitsnetze. In 2700 Fällen waren Fehler nun auch ursächlich für erlittene Schäden, wie der Medizinische Dienst Bund bei der Vorstellung seiner Statistik für 2025 mitteilte. In 97 Fällen führten sie zum Tod von Patienten oder trugen wesentlich dazu bei. Die Expertenorganisation stufte dabei 150 Fälle als gravierende Vorfälle ein, die mit Vorkehrungen zur Patientensicherheit wie Checklisten eigentlich nicht vorkommen sollten – dies waren etwas mehr als im Jahr zuvor mit 134. „Wie konnte das passieren?“ Bei solchen „Never Events“ geht es etwa um Tupfer, die nach Operationen im Körper zurückbleiben, und Verwechslungen von Körperteilen oder Patienten. Der Medizinische Dienst forderte ein verpflichtendes, pseudonymisiertes und für Ärzte sanktionsfreies Meldesystem für solche gut vermeidbaren Fälle. Sie seien glücklicherweise selten, aber für die Sicherheit besonderes bedeutend, sagte der Vorstandsvorsitzende Stefan Gronemeyer. „Die entscheidende Frage ist dabei nicht: Wer ist schuld? Sondern: Wie konnte das passieren?“ Klares Ziel sei, aus Fehlern zu lernen und deren Wiederholung zu verhindern. Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Kassen oder bei Sachverständigen und Schlichtern der Ärzteschaft melden, die dann medizinische und juristische Gutachten in Auftrag geben. Insgesamt gibt es pro Jahr 18 Millionen Klinik-Behandlungen und eine Milliarde Arztkontakte in Praxen. Eine direkte Gegenüberstellung damit wäre aber irreführend, sagte Gronemeyer. Bis zu 700.000 Schadensfälle pro Jahr „Viele vermeidbare Schäden werden nicht erkannt, nicht gemeldet und nicht untersucht“, erläuterte er. Die Dunkelziffer sei hoch und sie dürfe nicht länger kleingeredet werden. Behandlungsfehler würden in Deutschland nicht zentral erfasst, deshalb sei die genaue Zahl geschädigter Patienten unbekannt. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen auf Basis von Krankenakten komme es aber bei zwei bis vier Prozent allein der Klinikbehandlungen zu vermeidbaren Schäden. Das entspreche etwa 350.000 bis 700.000 Fällen im Jahr. Diese Größenordnung müsse endlich auch Ausgangspunkt politischer Schritte sein, machte Gronemeyer deutlich. Auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) forderten, das Thema nach zahlreichen Sonntagsreden und Beteuerungen anzupacken. Die Chefin des Bundesverbands, Carola Reimann, sagte, die Stärkung der Patientenrechte gehöre auf die „To-Do-Liste“ des neuen Gesundheitsministers Carsten Linnemann (CDU). Heute würden Patienten in der Regel nur dann über einen Fehler informiert, wenn sie gezielt danach fragen. Anhaltspunkte dafür seien für Laien aber meist nicht zu erkennen. Pflicht zur Information von Patienten Der Medizinische Dienst forderte daher eine gesetzliche Informationspflicht in solchen Fällen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, verlangte ein zentrales Register für Behandlungsfehler im ambulanten und stationären Bereich. „Ebenso ist die Einrichtung eines Härtefallfonds für Geschädigte überfällig“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Sozialverband Deutschland forderte „fairere Beweisregeln“ für Betroffene. Um Ansprüche geltend zu machen, müssen Patienten einen Fehler und einen Schaden beweisen – und dazu noch, dass der Fehler die Ursache war. Die AOK fordert bereits seit längerem, dass es künftig reichen sollte, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent dafür besteht. Milliardenkosten vermeidbar Der Medizinische Dienst mahnte Verbesserungen auch angesichts der Debatte um Milliardenausgaben für die Gesundheitsversorgung an. „Wir diskutieren intensiv über Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale“, sagte Vorstandschef Gronemeyer. Nicht alles lasse sich abwenden. „Aber jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten.“ Mehr Patientensicherheit sei deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens. Am häufigsten vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Operationen oder Behandlungen in der Orthopädie oder der Unfallchirurgie (25 Prozent). Gut jeder zehnte Verdachtsfall richtete sich gegen Ärzte aus der Gynäkologie oder der Geburtshilfe. Am dritthäufigsten wurden Behandlungsfehler bei Zahnärzten vermutet. In fast allen Fällen (96 Prozent) richtete sich der Vorwurf gegen Ärztinnen und Ärzte, in seltenen Fällen auch gegen andere Berufsgruppen, meist die Pflege.
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