DKG: Versorgung von Frühgeborenen akut gefährdet

Durch die Verschärfung der Personalrichtlinien für neonatologische Intensivstationen sieht die DKG die Versorgung von Frühgeborenen akut gefährdet. (Foto: ©karrastock – stock.adobe.com)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat für die Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 20. Juni einen Antrag zur Anpassung der Personalanforderungen auf neonatologischen Intensivstationen eingebracht.

„Die Scharfstellung der Pflegepersonalanforderungen auf den neonatologischen Intensivstationen zum 1. Januar 2020 kann nicht verantwortet werden. Wenn von 211 Perinatalzentren 191 die Anforderungen nicht erfüllen können, müssen die Anforderungen an die Realität und Machbarkeit angepasst werden“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Ursächlich seien nicht fehlender Wille in den Krankenhäusern, sondern objektive Gegebenheiten: die fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal auf dem Arbeitsmarkt, unkalkulierbares Patientenaufkommen und unvorhersehbarer Personalausfall. Gründe, auf die Krankenhäuser praktisch keinen Einfluss hätten, so die DKG.

Die vielen Fachdialoge mit den Kliniken, die die Normen nicht jederzeit erfüllen konnten, machten deutlich, dass die Anforderungen an die Versorgungsrealität der Krankenhäuser angepasst werden können, ohne dass die Versorgung auf den Kinderintensivstationen beeinträchtigt werden. Denn die größte Gefährdung für die Säuglinge gehe vom Weitertransport zu anderen Zentren aus, wenn aufgrund der zu engen und restriktiven Anwendung der Personalvorgaben Intensivplätze abgemeldet werden müssten. “Normative Vorgaben dürfen nicht zur lebensbedrohlichen Falle für Frühchen werden”, forderte die DKG.

Für eine versorgungsgerechte Anpassung müsse eine Flexibilisierung für die Erfüllung der nach Ansicht der DKG extrem hohen Mindestanforderung einer 1:1- bzw. 1:2-Besetzung mit Pflegefachpersonal geschaffen werden. Dass von dieser Mindestanforderung nur maximal zwei Schichten abgewichen werden dürfe, sei eine viel zu enge Vorgabe, kritisierte die Gesellschaft. Der Flexibilitätskorridor müsse erweitert werden.

Eine von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) in Auftrag gegebene Simulationsstudie zeige, dass insbesondere dieses Kriterium die Qualitätssicherungs-Richtlinie von der Versorgungsrealität abkopple. Selbst die wenigen Zentren, die alle übrigen Richtlinienanforderungen einhalten, können dieses Kriterium nicht jederzeit erfüllen.

Kliniken brauchten zudem mehr Möglichkeiten, die erforderliche Personalvorhaltung neben Kinderintensivfachpflegekräften auch über langjährig im Bereich der Neonatologie tätige Pflegekräfte sicherzustellen, forderte die DKG. Auch hier müssten die Übergangszeiträume für die Anerkennung der Pflegekräfte erweitert werden. Schließlich müssten statt eines flächendeckenden Leistungsverbots ab 1. Januar 2020 die Übergangszeit mit den Fachdialogen verlängert werden. Krankenhäuser würden die Versorgung von Frühgeborenen nicht einstellen, aber der Widerspruch zwischen Realität und Regelwerk müsse jetzt aufgelöst werden und der hierzu dringend notwendige Beschluss könne nicht zu Lasten der Frühgeborenen aufgeschoben werden, mahnte die DKG.

Die Krankenhausgesellschaft appelliert deshalb an die Kostenträger im G-BA, die erforderlichen Korrekturen an der bestehenden Richtlinie nicht zu verweigern. Ansonsten müsse der Gesetzgeber durch entsprechende Vorgaben eingreifen. Der Mangel an Fachpersonal dürfe durch überzogene Vorgaben nicht auch noch verstärkt werden.