ePA für Kinder: bvvp fordert Schließung von Regelungslücken

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten fürchtet Nachteile für Kinder und Jugendliche, wenn bestimmte Lücken im Gesetz zur elektronischen Patientenakte vor dem Roll-out nicht geschlossen werden. (Foto: © woravut – stock.adobe.com)

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) weist in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und weitere gesundheitspolitisch Verantwortliche auf Probleme hin, wenn auf die in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten Daten auch im Sinne des SGB-V zugegriffen werden könne.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) sehe bei der bevorstehenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Kinder und Jugendliche zwar den Nutzen für bestimmte Patienten, beispielsweise in einem elektronisch gespeicherten Medikationsplan für chronisch kranke Kinder oder in der Speicherung von somatischen Befunden zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Probleme könnte die ePA allerdings für Kinder und Jugendliche bereiten, wenn – wie derzeit vorgesehen – auf die Daten auch außerhalb der Gesundheitsversorgung im Sinne des SGB-V zugegriffen werden könne. „So könnten in fernerer Zukunft Versicherungen oder Arbeitgeber von Bewerberinnen und Bewerbern verlangen, aktuelle Abschriften ihrer ePA für die Gesundheitsprüfung der Betriebe oder Versicherungen vorzulegen. Dies könnte für bestimmte Kinder und Jugendliche, teilweise auch für Erwachsene, zu massiven Nachteilen in der Berufswahl, aber auch in der privaten Lebensführung führen“, betonte Mathias Heinicke, Stellvertretender bvvp-Bundesvorsitzender.

Ein weiteres Problem liege im Datenschutz für die ePa von Minderjährigen. „Vollkommen ungeklärt ist die Frage der Zugriffsrechte, wenn Hauptversicherte nicht auch Sorgeberechtigte sind. Ebenso ungeklärt: die Fragen, wie die Einsichtsfähigkeit bei Jugendlichen festgestellt werden soll, und wie die Rechte Dritter bei Einsicht in Dokumentationen geschützt werden sollen. Solange diese Fragen unbeantwortet sind, darf die ePA für Kinder und Jugendliche nur im opt-in-Verfahren eingeführt werden“, erklärte Bundesvorstandsmitglied Ariadne Sartorius.

Der bvvp fordert die politisch Verantwortlichen daher auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die sicherstellt, dass die ePA ausschließlich zur Gesundheitsversorgung im Sinne des SGB-V und für Forschungszwecke genutzt wird. Eine Nutzung durch Institutionen außerhalb des Gesundheitssystems müsse ausgeschlossen werden. Vor Einführung einer ePA für Kinder und Jugendliche müssen dem bvvp zufolge auch die gesetzlichen Regelungslücken geschlossen werden, damit keine Daten an Nicht-Sorgeberechtige weitergegeben werden können und die Aufklärung von einsichtsfähigen Jugendlichen nicht außer Acht gelassen wird.