Evaluation der Blankoverordnung Physiotherapie gestartet3. Juli 2025 Bild: Louis-Photo – stock.adobe.com Nenben drei Physiotherapieverbänden sind an der Evaluation die Hochschule Bochum und die Hochschule Trier beteiligt. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der VDB-Physiotherapieverband sowie der Verband für Physiotherapie (VPT) haben mit den Hochschulen einen Kooperationsvertrag zur wissenschaftlichen Evaluation der Blankoverordnung in der Physiotherapie geschlossen. Gemeinsam sollen Wirksamkeit und Umsetzung dieser neuen Versorgungsform untersucht werden, heißt es ein einer gemeinsamen Mitteilung. Seit dem 1. November 2024 ist die Blankoverordnung Teil der physiotherapeutischen Regelversorgung für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter. Diese erweiterte Versorgungsverantwortung bietet viel Potenzial. Physiotherapeuten können gezielter und flexibler auf den individuellen Rehabilitationsverlauf eingehen, indem sie autonom das Heilmittel sowie die Dauer und Frequenz der Behandlung bestimmen können. Darüber hinaus wird erstmalig die Diagnostik vergütet, wodurch Therapeuten ihre Kompetenzen gezielter einbringen können, erläutern die Kooperationspartner. Die Blankoverordnung und ihre Besonderheiten für die physiotherapeutische Behandlung sollen nun genauer untersucht werden. IFK, VDB und VPT haben sich dafür die beiden Hochschulen Bochum und Trier an die Seite geholt, um wissenschaftliche Erkenntnisse über die konkreten Gestaltungsmerkmale, den Therapieverlauf, Behandlungsergebnisse sowie Patientenerfahrungen und -zufriedenheit im Rahmen der Blankoverordnung zu sammeln. Zu diesem Zweck werden Daten zu Behandlungen, die im Rahmen einer Blankoverordnung stattfanden, systematisch erhoben und analysiert. Dabei werden unter anderem Faktoren wie Patienteneigenschaften, Angaben zur Verordnung, Therapieinhalte sowie Prognose und Verlauf der Behandlung erfasst, so die Partner. Das Projekt soll auf der einen Seite dazu beitragen, den gesetzlichen Auftrag des § 125a SGB V zu erfüllen und die Ergebnisse für den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht für das Bundesministerium für Gesundheit zu nutzen. Zum anderen erhoffen sich die Projektpartner Erkenntnisse, die in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu weiteren Diagnosen eingebracht werden können. Erste Zwischenergebnissen des Projektes sollen bis zum Jahresende 2025 feststehen.
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