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Der G-BA stuft drei Arzneimittel als Reserveantibiotika ein

Drei als Reserveantibiotika eingestufte Arzneimittel hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heute von der regulären frühen Nutzenbewertung freigestellt. Eine umfangreiche Prüfung des Zusatznutzens im Verhältnis zu einer Vergleichstherapie entfällt damit.