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Auch Formfehler rechtfertigen Regressforderungen

Ein Mediziner, der Rezepte nicht persönlich unterzeichnete, sondern einen Unterschriftenstempel nutzte, muss Regresszahlungen in Höhe von fast 500.000 Euro leisten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes (AZ: B […]