Fachgesellschaften und -verbände sorgen sich um Patientensicherheit21. Juli 2023 Foto: Studio Romantic – stock.adobe.com In zwei gemeinsamen Stellungnahmen begründen medizinische Fachgesellschaften und der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ihre Kritik an der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen PG05 Bandagen und PG17 Kompressionstherapie ausführlich. Im Zuge der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wurde die unbedingte Anforderung der persönlichen Beratung bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen. Die persönliche Beratung sorgte bisher dafür, dass die Versicherten über die jeweils geeigneten und notwendigen Hilfsmittel aufgeklärt wurden. Somit nimmt der Spitzenverband aus Sicht führender Fachverbände und medizinischer Fachgesellschaften der Ärzte, Lymphologen und Orthopädie-Technik Patientenrisiken billigend in Kauf, erklären die beteiligten Organisationen. Der GKV-Spitzenverband ignoriere fachliche Stellungnahmen und wende sich gegen eine qualitätsgesicherte und auf Expertenstandards basierende Versorgung, wie die Fachleute betonen. Eine persönliche Beratung sei aus medizinischen Gesichtspunkten zwingend erforderlich, so die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST), die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS), das Deutsche Netzwerk Lymphologie e.V. (lymphologicum), die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) der DGOU gemeinsam mit dem BIV-OT. „Seit einiger Zeit verzeichnen wir immer mehr Anläufe, die Mindeststandards in der gesetzlichen Krankenversorgung unter dem Deckmantel einer Pseudo-Digitalisierung auszuhöhlen und dabei die Expertise medizinischer Fachgesellschaften bewusst außen vor zu lassen“, erklärt Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). Die neuen Regelungen ebneten den Weg zum Umstieg auf vollständig onlinebasierte Modelle, die den wichtigen Aspekt der Präsenz der Patienten in der Hilfsmittelversorgung vernachlässigten. Stück für Stück werde so versucht, die Hilfsmittelversorgung zulasten der Qualität kostensparend umzubauen. Im Folgenden stehen die gemeinsamen medizinischen Stellungnahmen von DGOU, DGOOC, BIV-OT, IGOST, DGIHV, GOTS, lymphologicum und DGOU zur zwingenden Notwendigkeit der persönlichen Beratung aus medizinischen Gesichtspunkten zum Download bereit: zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses) zu Bandagen (Produktgruppe 05 des Hilfsmittelverzeichnisses).
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