Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Vertragspartner im Südwesten begrüßen Änderungen in letzter Minute14. Februar 2020 Grafik: Brad Pict – stock.adobe.com Aus Sicht der Vertragspartner der AOK-Haus-und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind mit wichtigen Änderungen im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG), die der Bundestag in der abschließenden Lesung am 13.02.2020 gegenüber dem Kabinettsentwurf beschlossen hat, die Weichen an entscheidenden Stellen noch richtig gestellt worden. Laut Einschätzung der Vertragspartner sind diese grundlegend für eine erfolgreiche Fortsetzung der 2008 gestarteten Selektiverträge. Am AOK-Hausarztprogramm nehmen mittlerweile rund 1,7 Millionen Versicherte teil, am gemeinsamen Facharztprogramm mit der Bosch BKK rund 730.000. Das Facharztprogramm umfasst Verträge für Kardiologie, Gastroenterologie, PNP (Neurologie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie), Orthopädie/Rheumatologie, Urologie und Diabetologie. Damoklesschwert abgenommen Bis zuletzt hatten die Vertragspartner um die Fortsetzung der Selektivverträge gerungen. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, kommentiert den Gesetzesbeschluss: „Das FKG war ein Damoklesschwert für alle Selektivverträge – speziell durch das Verbot, in den Facharztverträgen auf konkrete Behandlungsdiagnosen Bezug zu nehmen, um daran Leistung und Vergütung bedarfsgerecht auszurichten. Wir haben immer betont, dass es nur so möglich ist, der zunehmenden Zahl von Patienten mit hoher Morbidität und chronischen Erkrankungen eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung anzubieten. Wir hoffen, dass dieses Thema durch die ersatzlose Streichung jetzt endgültig vom Tisch ist.“ Diagnosen vom Hausarzt werden nicht niedriger bewertet Der Kabinettsentwurf sah außerdem vor, Diagnosen, die vom Hausarzt vergeben wurden, niedriger zu bewerten. Diese Regelung wurde ebenfalls ersatzlos gestrichen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, begrüßt diesen Sinneswandel mit Nachdruck: „Diese Regelung hätte eine Entwertung der hausärztlichen Versorgung dargestellt und gerade die Krankenkassen bestraft, die auf eine bessere Versorgungssteuerung durch die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) setzen. Durch die Änderung wird nicht zuletzt auch verhindert, dass Versicherte bewusst zum Facharzt geschickt werden und damit die dringend erforderliche Koordinierungsfunktion des Hausarztes ausgehebelt wird.“ Weitere Facharztverträge am Start 2020, im Jahr des zehnjährigen Bestehens der Facharztverträge, wollen die Vertragspartner ihren Weg fortsetzen. Dazu sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Durch die beiden Streichungen in letzter Minute besteht jetzt Planungssicherheit für bestehende und neue Verträge. Am 1. April startet im Fachbereich Nephrologie der nächste Facharztvertrag, Pneumologie und HNO sollen bis Jahresende folgen. Ärgerlich bleibt allerdings, dass mit der nun beschlossenen Regionalkomponente im Finanzausgleich der Krankenkassen die wirtschaftlich positiven Effekte aus Baden-Württemberg abgezogen und in Subventionen ungesteuerter Überversorgung und Ineffizienzen anderer Bundesländer umgeleitet werden.“ (AOK Baden-Württemberg / MEDI Baden-Württemberg / Hausärzteverband Baden-Württemberg / ms)
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