FLI aktualisiert Risikoeinschätzung zur Geflügelpest: weiterhin hohes Infektionsrisiko17. Mai 2023 Foto: © Patou Ricard – pixabay.com Wegen immer neuen Fällen der Geflügelpest (3 HPAI) in Deutschland bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Infektionsrisiko weiterhin als hoch für Kolonie-brütende Küsten- und Möwenvögel und warnt darüber hinaus vor einem Eintrag in Geflügelhaltungen. Zwischen dem 01. und 30.04.2023 wurden in Deutschland 3 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel nachgewiesen. Die Ausbrüche betrafen zwei private Mischhaltungen sowie einen Putenmastbetrieb mit ca. 9.000 Tieren. In Nordrhein-Westfalen wurde HPAIV H5N1 am 13.04.2023 bei einem Jungfernkranich in einem Tierpark in Rheine nachgewiesen. Die meisten Fälle bei Wildvögeln wurden aus Bayern gemeldet. Ähnlich wie im Vormonat betrafen die Meldungen am häufigsten Möwenvögel. Berichte von Massensterben von Lachmöwen in deutschen binnenländischen Brutkolonien lassen auf lokale, ausgeprägt epizootische Geschehen schließen. Da nicht alle verendeten Vögel eines Fundortes auf HPAIV untersucht werden, ist die Gesamtzahl HPAIV-infizierter Vögel als um ein Vielfaches höher einzuschätzen. Es wurde ausschließlich der HPAIV Subtyp H5N1 nachgewiesen. Infektionen auch bei Rotfüchsen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen Neben vier Fällen von HPAIV H5N1 bei Füchsen und einer Kegelrobbe im März, folgten im April zwei weitere HPAIV H5N1 Funde bei Rotfüchsen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands wird als hoch eingestuft, v.a. durch die weiterhin hohen Infektionsraten vor allem bei Lachmöwen in Nord- und Mitteleuropa. Auch das Risiko von HPAIV-H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft, unter anderem da vor allem Lachmöwen zu allen Jahreszeiten auch im Binnenland anzutreffen sind und sich ihre Lebensräume möglicherweise mit Geflügelproduktionsgebieten überschneiden. Es wird von einem geringen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands ausgegangen. Das Eintragsrisiko durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas wird als moderat eingestuft.
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