Förderprogramm für bayerische Kinderkliniken startet22. Mai 2023 Staatsminister Klaus Holetschek (Foto: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den Startschuss für das Fünf-Millionen-Euro-Sonderförderprogramm für die bayerischen Kinderkliniken gegeben. Am 13. Dezember 2022 hatte der Bayerische Ministerrat das Sonder-Förderprogramm für Kinderkliniken beschlossen. Die entsprechende Richtlinie ist nun veröffentlicht worden. Der Vollzug erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg. „Die Mittel sollen kurzfristig für dringende außerplanmäßige Investitionen in den pädiatrischen Einrichtungen bereitstehen. Unser Ziel ist es, die aktuelle Patientenversorgung zu verbessern und Überlastungen der Kliniken künftig zu vermeiden. Die Investitionen sollen etwa zur kurzfristigen Beschaffung weiterer Monitore, der Etablierung eines Patienten-Monitoring-Systems, das die Pflegekräfte entlastet, oder zum Ausbau der digitalen Vernetzung mit anderen Kinderkliniken eingesetzt werden”, sagte Holetschek. Weiterhin sind auch Beschaffungen für Maßnahmen förderfähig, welche die Behandlung der Kinder und Jugendlichen neben der medizinischen Therapie flankieren und aufgrund der positiven Auswirkungen auf die Zeit des Klinikaufenthalts zu einer Verbesserung des Behandlungserfolgs beitragen. „Für Plankrankenhäuser beziehungsweise Hochschulkliniken werden Mittel in Höhe von einmalig bis zu 1600 Euro für jedes Krankenhausbett der Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie bereitgestellt. Maßgeblich für die Bemessung sind die bedarfsfestgestellten Kapazitäten nach dem Krankenhausplan 2022, einschließlich der entsprechenden Kapazitäten der Hochschulkliniken. Alle Kinderkliniken im Freistaat sind mit einem entsprechenden Schreiben über die individuelle Förderhöchstgrenze (Bettenzahl x 1600 Euro), den Hinweis auf die Förderinhalte und die einzuhaltenden Fristen informiert worden“, erklärte der Minister. Den Kiiniken sei es weitgehend selbst überlassen zu entscheiden, welche Investition für die Verbesserung der Patientenversorgung am besten geeignet sei, ergänzte Holetschek. Anträge können beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) mit den auf der Internetseite des LfP unter https://www.lfp.bayern.de/fape/ abrufbaren Unterlagen bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.
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