NRW: Neue Kooperationsvereinbarung soll Kinder- und Jugendschutz verbessern3. Juli 2026 Entdecken Ärzte in NRW bei Kindern Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung, können sie sich künftig direkt an die Jugendämter wenden. (Foto: © New Africa – stock.adobe.com) Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW eine neue Kooperationsvereinbarung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geschlossen. Diese gilt seit dem 1. Juli 2026. Wenn Ärzte oder Psychotherapeuten in ihren Praxen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen, tragen sie eine besondere Verantwortung. Doch was ist bei einem Verdacht am besten zu tun? Diese Frage wird nun noch klarer beantwortet: Die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) und Nordrhein (KVNO) haben gemeinsam mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen sowie dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine Kooperationsvereinbarung auf Basis des § 73c des Sozialgesetzbuches (SGB) V unterzeichnet. Sie ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten und regelt erstmals landesweit, wie Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und-therapeuten strukturiert mit den Jugendämtern in NRW zusammenarbeiten können, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gibt. Fahrplan für den Verdachtsfall Ergeben sich in der Praxis – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen – gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sollen die betroffenen Familien zunächst direkt angesprochen und auf Hilfsangebote hingewiesen werden. Führt das zu keiner Lösung, können die Niedergelassenen das Jugendamt einschalten. Für diesen Fall stellt die Vereinbarung künftig Mitteilungs- und Rückmeldungsbögen bereit, die sich an den Empfehlungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW) orientieren. Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten aus NRW können Meldungen an das Jugendamt und Fallbesprechungen über entsprechende Gebührenordnungsposition einheitlich im ambulanten Vergütungssystem abrechnen. Direkte Wege, fachkundige Begleitung Ergänzend hebt die Vereinbarung den möglichen direkten Zugang der Niedergelassenen zu den Jugendämtern hervor: Bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung können sie sich an die zuständigen Stellen wenden und haben im konkreten Verdachtsfall Anspruch auf fachkundige Beratung zur Einschätzung der Situation. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein immens wichtiges Anliegen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind oft die Ersten, die Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennen. Mit dem Abschluss regeln wir jetzt das gezielte Miteinander von Niedergelassenen mit den lokalen Jugendämtern. Beispielsweise für den Fall, dass es bei U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Die neue Vereinbarung gibt den Kolleginnen und Kollegen nun noch mehr Sicherheit im Handeln, schafft klare Kommunikationswege und wird damit der gemeinsamen Verantwortung für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz gerecht“, betonen die beiden KV-Vorstandsvorsitzenden, Dr. Dirk Spelmeyer (KVWL) und Dr. Frank Bergmann (KVNO).
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