Forschungsprojekt EVALUNG evaluiert Verfahren zur Lungenkrebs-Früherkennung17. September 2021 Abbildung: © SciePro/stock.adobe.com Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherten, bei denen bestimmte Risikofaktoren vorliegen, die das Lungenkrebsrisiko erhöhen können, eine Untersuchung zur Lungenkrebsfrüherkennung an. Die Ergebnisse dieses Angebots werden jetzt erstmals wissenschaftlich evaluiert. Das Forschungsprojekt EVALUNG hat die Entwicklung und Einführung eines wissenschaftlichen Auswertungs- und Evaluationskonzepts zum Ziel. Es soll dazu beitragen, Abläufe und Ergebnisse von EVA-Lunge zu beobachten und den Nutzen für die Versicherten genauer zu untersuchen. Die Untersuchungen zur Lungenkrebsfrüherkennung können im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgen oder bei einer anerkannten Berufskrankheit nach Nummer 4103 der Berufskrankheitenverordnung: Asbestose oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura. Versicherte, die die unten genannten Angebotskriterien erfüllen, können jährlich und für sie kostenfrei an einer Untersuchung mittels hochauflösender Niedrigdosis-Computertomografie (LD-HRCT) der Lunge teilnehmen. Die Ergebnisse dieses Angebots werden jetzt erstmals wissenschaftlich evaluiert. Das auf drei Jahre angelegte, von der DGUV geförderte Forschungsprojekt EVALUNG unter Leitung von Herrn Prof. Dr. med. Volker Harth und Herrn Dr. med. Jan Heidrich vom Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg ist im September 2021 gestartet. Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung gehört es laut dieser nicht nur, entstandene Berufskrankheiten zu entschädigen, sondern insbesondere auch, deren frühzeitige Diagnose zu fördern. Ziel ist es, Betroffenen möglichst vielschichtige und individuell bestgeeignete Behandlungsansätze zu ermöglichen. Studien in den USA und Europa haben gezeigt, dass (ehemals) starke Raucherinnen und Raucher ab einem bestimmten Alter von einer LD-HRCT-Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs profitieren können. Aus diesem Grund bietet die gesetzliche Unfallversicherung Versicherten, die Tätigkeiten mit Asbestbelastung ausgeübt haben und starke Raucherinnen und Raucher sind oder waren, eine LD-HRCT-Untersuchung an. Das Erweiterte Vorsorge-Angebot-Lunge (EVA-Lunge), das auf der Grundlage der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge beziehungsweise des Sozialgesetzbuches VII erfolgt, richtet sich an Versicherte, bei denen folgende Voraussetzungen vorliegen: – anerkannte Berufskrankheit nach Nr. 4103 der Berufskrankheitenverordnung oder – Asbestexposition am Arbeitsplatz für mindestens zehn Jahre (mit Beginn vor dem Jahr 1985) – Alter von mindestens 55 Jahren – Zigarettenkonsum von mindestens 30 Packungsjahren
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