Freitestung für Beschäftigte in Medizin und Altenpflege nur im PCR-Verfahren!28. Februar 2022 Foto: © Thomas Reimer – stock.adobe.com Der Sprecher der Klinikärzte im Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) Priv.-Doz. Dr. Matthias Orth kritisiert, dass nicht mehr alle Bundesländer das vorzeitige Freitesten aus der Corona-Quarantäne für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen oder der Altenpflege an negative PCR-Testergebnisse binden. So reiche in Niedersachsen inzwischen ein negativer Antigen-Schnelltest aus, um schon wenige Tage nach einer Coronavirus-Infektion wieder an vulnerablen Patientengruppen arbeiten zu können. Offenbar gelte eine Absprache der Ländergesundheitsminister vom Januar, vulnerable Gruppen mit PCR-Tests bundesweit besonders zu schützen, mit der Anpassung der neuen Coronavirus-Testverordnung (11.02.) an Landesrecht nicht mehr. Im Ergebnis gebe es in der Hochinzidenzphase mittlerweile ein innerdeutsches „Corona-Sicherheitsgefälle“ im medizinisch-pflegerischen Bereich, so Orth. In seinem Heimatbundesland Baden-Württemberg setze man nach wie vor auf das PCR-Verfahren, damit Ärzte und Pflegende nicht zu früh an den Arbeitsplatz zurückkehren: „Das ist medizinisch äußerst sinnvoll, da ja die Antigentests regelmäßig trotz einer vorhandenen Ansteckungsfähigkeit ein falsch negatives Ergebnis ergeben und so die Infektion dort weitergetragen werden kann, wo sie besonders gefährlich ist.“ Orth informiert, dass der Bund den Beschäftigten auch in Krankenhäusern, Praxen oder Altenheimen weiterhin zwei PCR-Tests zum Freitesten zugesteht: „Nach Paragraph 5 a der Testverordnung dürfen nach einem positiven Antigen-Schnelltest zwei PCR-Tests durchgeführt werden. Es ist medizinisch unbedingt zu begrüßen, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Medizin und Altenpflege dieses Angebot nutzen. Der Druck auf die Testkapazitäten in den Facharztlaboren ist nicht so groß, dass wir vulnerable Gruppen und Pflegeteams nicht entsprechend schützen könnten“, so der Stuttgarter Labormediziner.
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