G-BA prüft zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren22. August 2023 Der G-Ba prüft die Einführung einer Vorsorgeuntersuchung für neun- bis zehnjährige Kinder. (Foto: © Studio Romantic) Um die große zeitliche Lücke zwischen der letzten Kinder- (U9) und ersten Jugenduntersuchung (J1) zu schließen, prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), eine zusätzliche U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren einzuführen. Er folgt damit dem Antrag der Patientenvertretung im G-BA. Während die U-Untersuchungen der Kinder eine hohe Teilnahmequote von nahezu 100 Prozent haben, nehmen aktuell weniger als die Hälfte der Jugendlichen die J1 in Anspruch. Das soll unter anderem durch die Aufnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung in das Gelbe Heft verbessert werden. „Mit der Annahme des Antrags der Patientenvertretung beginnen wir, inhaltlich über die neue U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren zu beraten. Wir müssen festlegen, welche gesundheitlichen Ziele diese U10 haben soll und welche konkreten ärztlichen Untersuchungen und Beratungsthemen sich daraus ergeben. Schwerpunkte werden voraussichtlich Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität und Medienkonsum sowie die psychische Entwicklung sein. Angesichts der derzeit niedrigen Schutzimpfungsquote gegen Humane Papillomaviren – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – nehmen wir für die U10 auch die dahingehende gezielte Beratung der Eltern in den Blick“, erklärte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. „Wie die leider schlechten Teilnahmeraten bei der J1 zeigen, sind ärztliche Früherkennungsangebote nicht ausreichend, um ältere Kinder, Jugendliche und ihre Eltern zu erreichen. Unser Auftrag als G-BA ist es, für die gesetzliche Krankenversicherung ein möglichst gutes und evidenzbasiertes Angebot zu definieren. Dieses sollte ergänzt werden beispielsweise durch Beratungs- und Hilfsangebote der Kommunen, etwa durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst”, fügte Lelgemann hinzu. Ablauf der Beratungen Anfang Oktober wird der G-BA das neue Beratungsthema im Bundesanzeiger und auf seiner Website veröffentlichen. Unabhängig von einem gesetzlich verankerten Stellungnahmerecht wird damit allen Sachkundigen die Gelegenheit gegeben, sich auf der Grundlage eines Fragebogens zu dem Beratungsthema zu äußern und eine erste Einschätzung abzugeben. Anschließend beauftragt der G-BA die Recherche und Bewertung der aktuellen Studienlage. Zu dem auf dieser Basis erarbeiteten Beschlussentwurf werden schriftliche und mündliche Stellungnahmen von Verbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingeholt.
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