Gegen Ausschreibungen bei Hilfsmitteln: Bündnis appelliert an die Bundesländer

Inkontinenz-Versorgung durch ein Homecare-Unternehmen. Foto: BVMed/Kurt Paulus

Nach dem Beschluss des Bundestages, Ausschreibungen bei Hilfsmitteln wieder zuzulassen, fordern Selbsthilfeorganisationen und die Initiative „Faktor Lebensqualität“ die Bundesländer auf, den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anzurufen. Sie verweisen auf schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit und eine aus ihrer Sicht unzulängliche Evaluation.

Der Bundestag hat am 15.10.2026 mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen, dass Krankenkassen Hilfsmittelversorgungen wieder ausschreiben dürfen (§ 127 Abs. 1c SGB V). Der Gesetzgeber hatte Ausschreibungen 2019 nach schlechten Erfahrungen untersagt. Die Selbsthilfe-Vereine „Selbsthilfe Stoma-Welt“ und „BeuteltierNetzwerk“, die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland (FGQ), die Inkontinenz Selbsthilfe und die Initiative Faktor Lebensqualität des Bundesverbandes Medizintechnik (BVMed) halten an ihrer Kritik fest: Ausschreibungen seien kein geeignetes Instrument, die Versorgung bei Stoma und Inkontinenz zu steuern.

Versorgung muss zum einzelnen Menschen passen

Betroffen sind Menschen mit Stoma, Patienten mit Blasenentleerungsstörungen, Personen, die intermittierenden Katheterismus (IK) benötigen und generell alle mit Inkontinenz. Alle diese bräuchten eine verlässliche, individuell passende Hilfsmittelversorgung, mehrmals täglich und oft ein Leben lang, betonen die Initiatoren des Aufrufes. Dazu gehöre eine Fachkraft, die berät, anleitet und erreichbar ist, wenn sich etwas verändert. Wer beim Katheterisieren Unterstützung braucht, sei darauf besonders angewiesen. „Davon hängt ab, ob Betroffene arbeiten, reisen und am Leben teilhaben können“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Nach früheren Ausschreibungen hätten Betroffene über erzwungene Versorgerwechsel, knappe Mengen und unpassende Produkte berichtet. Im Zusammenhang damit hätten sie auch Hautschäden, Infektionen und Einschränkungen im Alltag beklagt.

Das Problem: Die neue gesetzliche Regelung erklärt Ausschreibungen bei individuellen und dauerhaften Versorgungen zwar „in der Regel“ für nicht zweckmäßig; ob eine Ausschreibung zweckmäßig ist, entscheiden aber die Krankenkassen selbst. Dieselbe Formulierung stand schon einmal im Gesetz und hat Ausschreibungen weder für aufsaugende oder ableitende Inkontinenzhilfen noch für den Hilfsmittelbedarf bei der Stomaversorgung verhindert. Ausschreibungsverträgen können andere Versorger zudem nicht beitreten: Wer den Zuschlag nicht bekommt, ist raus.

Stellt die Evaluation die richtigen Fragen?

Das Bundesministerium für Gesundheit soll die Auswirkungen der Ausschreibungen bis Ende 2029 evaluieren. Das Gesetz nennt dafür Qualität, Ausgaben und Anbieterstruktur. Nach Auffassung von Selbsthilfe und BVMed müsse die Evaluation aber konkret erfassen, ob Produkte individuell passen, ob Beratung und Nachbetreuung verfügbar sind, ob Komplikationen auftreten und ob Selbstständigkeit sowie Teilhabe erhalten bleiben. Dafür brauche es verbindliche Kriterien und eine verbindliche Beteiligung der Selbsthilfe. Beides regele das Gesetz nicht.

Hinzu kommt: Ausschreibungen brauchen Zeit, bis Verträge geschlossen sind und die Versorgung umgestellt ist. Ob sich die Folgen bis Ende 2029 überhaupt zeigen, sei offen, gibt das Bündnis zu bedenken. Eine Evaluation ohne die richtigen Kriterien könne dann leicht zu dem Ergebnis kommen, es gebe keine Probleme.

Ausschreibungen und eine Evaluation, die nicht auf bedürfnisorientierte Kriterien und Qualitätsanforderungen abhebt, sind aus Sicht der Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, nicht zielführend. „Wie Ausschreibungen in der Stomaversorgung ausgehen, wissen wir bereits: Zwangswechsel, Diskussionen über die Menge, Beratung nur noch am Telefon“, sagt Christian Limpert, Vorsitzender der Selbsthilfe Stoma-Welt. „Wer das erneut erproben will, muss wenigstens messen, was für uns zählt: ob die Versorgung passt und wir am Leben teilhaben können.“

„Eine Evaluation, die Ausgaben und Anbieter zählt, aber nicht fragt, wie es den Menschen geht, misst am Ziel vorbei“, sagt auch Matthias Zeisberger von der Inkontinenz Selbsthilfe. „Hautschäden, Infektionen und der Rückzug aus dem Alltag tauchen in keiner Vertragsstatistik auf.“

„In unserer Community erleben wir jeden Tag, wie viel von der richtigen Versorgung abhängt“, sagt Nicole Engel, Vorstandsvorsitzende des Vereins BeuteltierNetzwerk. „Schon heute organisieren wir schnelle Hilfe, wenn die Versorgung in Notsituationen stockt. Ausschreibungen werden diese Notsituationen nicht seltener machen.“

„Für viele Menschen mit Querschnittlähmung muss die Hilfsmittelversorgung zum individuellen Bedarf passen – auch bei eingeschränkter Handfunktion oder wenn Assistenz notwendig ist. Entscheidend ist, ob sie Gesundheit, Selbstständigkeit und Teilhabe sichert. Der Preis darf dabei nicht allein den Ausschlag geben”, sagt Marion Bender, Vorsitzende der FGQ.

Letzte Hoffnung Bundesrat

Nun hoffen die Beteiligten auf den Bundesrat, der das das Gesetz am 2011.2026 berät. Die Organisationen haben sich an die Gesundheitsminister der Länder gewandt und bitten sie,

  • den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel, § 127 Abs. 1c und 1d SGB V zu streichen,
  • sich zumindest dafür einzusetzen, dass insbesondere Stoma-, Katheter- sowie ableitende und aufsaugende Inkontinenzversorgung verbindlich ausgenommen werden, und
  • verbindliche Kriterien für die Evaluation und eine verbindliche Beteiligung der Selbsthilfe an Empfehlungen und Evaluation einzufordern.

(ms/BIERMANN)

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