Gelenkchirurgen fordern Korrekturen und Neustart bei Hybrid-DRG25. April 2025 Bild: HNFOTO – stock.adobe.com Arthroskopeure und Gelenkchirurgen haben deutschlandweit einen Neustart bei den Hybrid-DRG gefordert. Ein besonderes Problem stelle die Erstattung von fallindividuellen Implantaten und Transplantaten dar. Diese sind in den DRG pauschaliert, im EBM werden sie nach Verbrauch erstattet. Durch Hybrid-Pauschalen für Implantate droht ein Abfall der Versorgungsqualität für Gesetzlich Versicherte. Deshalb fordern die Fachverbände AGA und BVASK eine Entpauschalierung dieser Materialien. In der Versorgung von Verletzungen und Erkrankungen der Gelenke spielen diese Materialien den Verbänden zufolge eine große Rolle, zum Beipspiel zur Befestigung von Sehnen und Bändern oder zur Meniskusreparatur. Aus ärztlicher Sicht sei klar: Nur eine Erstattung nach Verbrauch erlaubt eine individuelle Versorgung der Patienten. Nach den Vorstellungen des scheidenden Gesundheitsministers sollten Hybrid-DRG der neue Motor für die Ambulantisierung in Deutschland sein. Die Idee einer sektorübergreifenden Vergütung wurde von allen Seiten begrüßt. Durch eine Vergütungsreform mit Bewertungen zwischen EBM und DRG-Niveau sollte ein finanzieller Anreiz zum ambulanten Operieren gesetzt werden. Nun komme das Vorhaben ins Stottern noch bevor es richtig Fahrt aufgenommen habe, monieren AGA und BVASK. Offenbar habe man im Bundesgesundheitsministerium die Komplexität der Zusammenführung von EBM und DRG unterschätzt und den Zeitrahmen zu eng gesetzt. „Herausgekommen sind im ersten Anlauf DRGs, welche undifferenziert aus den stationären DRGs abgeleitet wurden“, kritisieren die Fachverbände. Die im EBM-typische Kategorisierung nach Schweregraden wurde aufgegeben, stattdessen werden nun Fälle mit sehr unterschiedlichen Komplexitäten und Kosten zusammengerührt und gleich vergütet. Das Ergebnis sind finanzielle Fehlanreize – in beide Richtungen, erläutern sie weiter. Für die Kalkulationen seien nicht die DRG vollstationärer Fälle, sondern nur die Kurzliegerfälle herangezogen worden. Auf Seiten des EBM gingen mangels Datenlage nicht alle Vergütungsbausteine in den Mix ein. In der Summe resultierten daraus unterkalkulierte Hybrid-DRG, deren Bewertungen teilweise unter EBM-Niveau liegen, so AGA und BVASK. „Der politisch gewollte Anreiz wird so verfehlt. Das trifft Krankenhäuser als auch Vertragsärzte gleichermaßen”, kritisieren sie und beklagen, dass trotzdem der Gesetzgeber einforder, 2026 weitere eine Million Fälle in dieses System einzuschleusen. Im Hinblick auf den in der kommenden Woche (ab. 28.April) tagenden Bewertungsausschuss über die Leistungsauswahl für die Hybrid-DRG 2026 unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Prof. Wasem von der Uni Duisburg-Essen, fordern die Fachbervände „die Fehler der bisherigen Kalkulation von Hybrid-DRG zu berücksichtigen und korrigieren und der Ambulantisierung in Deutschland tatsächlich den notwendigen Impuls zu geben”.
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