Gemeinsame Eckpunkte für eine bedarfsgerechte Versorgung20. Juni 2018 Seit Anfang des Jahres können Krankenhäuser mit Pflichtversorgung auch eine Behandlung im privaten Lebensumfeld der Patienten erbringen. (Foto: © M.Dörr & M.Frommherz – Fotolia.com) Gemeinsam mit 19 weiteren Fachgesellschaften und Verbänden hat die DGPPN ein Eckpunktepapier zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) veröffentlicht. Es soll als Hilfestellung für den Behandlungsalltag dienen und die Kooperation der ambulanten und stationären Leistungserbringer fördern. Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und der damit verbundenen stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) gemäß § 115d SGB V haben Krankenhäuser mit Pflichtversorgung seit 01.01.2018 die Möglichkeit, eine komplexe, aufsuchende, zeitlich begrenzte Behandlung durch ärztlich geleitete, multiprofessionelle Teams im privaten Lebensumfeld der Patienten zu erbringen. Mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier haben nun unter Moderation der DGPPN 20 Fachgesellschaften und Verbände Kriterien für diese an eine StäB gebundene, strukturierte und sektorenübergreifende Zusammenarbeit entwickelt. Es beinhaltet Kriterien, die aufzeigen, wie die neuen Behandlungsmöglichkeiten unter Einbezug der vor Ort bestehenden Versorgungsstrukturen effektiv und optimal gestaltet werden können. „Wir sehen in der stationsäquivalenten Behandlung eine große Chance, für eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit insbesondere schweren psychischen Erkrankungen“, kommentierte Prof. Arno Deister, Präsident der DGPPN, die neue gesetzliche Regelung. „Erwiesenermaßen erreichen wir die bestmöglichen Therapieziele, wenn wir – ausgehend vom Patienten und seinen Bedürfnissen – eine passgenaue Versorgung anbieten.“ Dazu ergänzte Dr. Iris Hauth, Past-President der DGPPN: „Wir sehen hier einen klaren Handlungsauftrag, uns gemeinsam mit den Verbänden der stationären und ambulanten Leistungserbringer für eine verbindliche Zusammenarbeit aller am Behandlungsprozess beteiligten Gruppen einzusetzen. Mit diesem Ziel soll das Eckpunktepapier die wichtigen Impulse aus dem PsychVVG weiterführen und als Empfehlung für die Beteiligten vor Ort dienen.“ In vielen Regionen in Deutschland besteht nach Einschätzung der DGPPN bereits eine Kultur der vernetzten Kooperation aller stationären und ambulanten Leistungserbringer. Im Interesse der Hilfesuchenden sollen die im Eckpunktepapier beschriebenen Kriterien auch dazu beitragen, Doppelstrukturen und Aufspaltungen des Versorgungssystems soweit wie möglich zu vermeiden bzw. abzubauen. Weiterführende Informationen: Eckpunktepapier zur StäB
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