Gemeinsame Stellungnahme von vmf und bpt zur Veröffentlichung der Tarifverträge1. August 2025 (Symbolbild) Foto: © Monkey Business – stock.adobe.com Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. informiert über die gemeinsame Stellungnahme des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. und des bpt zur „Nichtveröffentlichung“ der neuverhandelten Tarifverträge. Den Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und den Bundesverband PraktizierenderTierärzte e.V. (bpt) haben in den letzten Wochen mehrere Anfragen erreicht, die neuverhandelten und seit 1. Juni 2025 geltenden Tarifverträgen der Öffentlichkeit wie gewohntzur Verfügung zu stellen, so der bpt. Als Teil des Verhandlungsergebnisses haben bpt und vmf entschieden, die neuverhandeltenTarifverträge (Mantel- sowie Gehaltstarifvertrag) ausschließlich ihren jeweiligen Mitgliedernzur Verfügung zu stellen, da sie nur für diese Gültigkeit besitzen. Diese Entscheidung wurdeinsbesondere auch deshalb getroffen, um die Interessen der Mitglieder zu schützen, derenBeiträge die aufgewendeten Kosten für die Verhandlungen finanzieren. Aus dem Tarifvertragsgesetz (TVG) kann nach Ansicht der Verbände keine Verpflichtungabgeleitet werden, die Tarifverträge unbeteiligten Dritten zur Verfügung zu stellen, da sichdiese weder an den Verhandlungen noch an deren Kosten beteiligt haben, wie die Argumentation der beiden Verbände lautet. § 8 TVG regelt ausschließlich die Verpflichtung des Arbeitgebers, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge auch im Betrieb bekanntzumachen. Die beiden Verbände weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass Tiermedizinische Fachangestellte wie Tierärztinnen und Tierärzte jederzeit die Möglichkeit haben, Mitglied beim vmf bzw. bpt zu werden, um dann als Mitglied auf die Tarifverträge zuzugreifen.
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