Niedersachsen macht den Anfang: Verbot der Anbindehaltung von Rindern in Kraft8. Juni 2026 Auch Rinder benötigen zu ihrer Gesunderhaltung Bewegungsfreiheit. (Symbolbild) Foto: © Jürgen Nickel – stock.adobe.com Als erstes deutsches Bundesland steigt Niedersachsen aus der Anbindehaltung für Rinder aus. So sind die niedersächsischen Veterinärbehörden vergangene Woche über das Inkrafttreten des Erlasses informiert worden. Sie haben nun vier Wochen Zeit, die Untersagung der Anbindehaltung mittels Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzugeben. „In Zukunft wird in Niedersachsen kein Rind mehr sein Leben im Stall angebunden verbringen. Ich bin froh und dankbar, dass die unterschiedlichsten Interessengruppen aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz beim ‚Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung‘ gemeinsam einen Ausstiegsplan erarbeitet haben, sich vereint hinter dieses Ziel stellen und an einem Strang ziehen. Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein. Auf diesen gemeinsamen Ausstiegsplan können alle Beteiligten stolz sein“, erklärt Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte. Für die Umstellung der Betriebe gelten Übergangsfristen Der von Niedersachsen eingeleitete Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern sieht Übergangsfristen vor, in denen sich die Betriebe umstellen können. In Abhängigkeit von der Haltungsform müssen diese nun, binnen einer bestimmten Frist mitteilen, ob sie von der Anbindehaltung auf ein anderes Haltungssystem umstellen werden oder die betroffene Rinderhaltung aufgeben. So sollen jene Betriebe, in denen Rinder noch ganzjährig angebunden werden, dies innerhalb von sechs Monaten melden. Die Betriebe müssen dann innerhalb von 18 Monaten aufgelöst oder in eine tierfreundlichere Form umgebaut werden. Betriebe, die die Anbindehaltung nur teilweise praktizieren, haben drei Jahre Zeit für die Meldung und höchstens sieben Jahre für den Umbau oder gänzlichen Abbau. In Ausnahmefällen sind dem Ministerium zufolge auch längere Fristen möglich. Genauere Angaben sind der Mitteilung des Ministeriums zu entnehmen. Innerhalb der Umstellungs- und Übergangsfristen sind laut Minitsteriumsangaben spezielle Mindestanforderungen, beispielsweise an die Anbindevorrichtungen und die Ausgestaltung der Stand-/Liegeflächen, einzuhalten. „Wer die Bilder sieht, wenn Rinder nach dem Winter wieder auf die Weide gelassen werden, weiß, dass sie Bewegung lieben. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben bereits in den vergangenen Jahren in mehr Tierwohl investiert und halten ihre Rinder in Laufställen oder bieten ihnen darüber hinaus noch Hof- und Weidegang. Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen. Dank angemessener Umstellungsfristen haben alle anderen Tierhalterinnen und Tierhalter ausreichend Zeit, nachzuziehen. Über das Agrarinvestitionsförderprogramm können entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Und über unsere Diversifizierungsrichtlinie ermöglichen wir den Umstieg auf andere Einkommensquellen. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Betriebe mit einer fachlichen Beratung“, so die Ministerin abschließend. Hintergrund Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde ein Ausstiegskonzept erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist. Deutschlandweit werden noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Anbindehaltung ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar Diese Haltungsform ist mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar, wie das Ministerium schreibt. Demnach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Ferner ist es nicht zulässig, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das natürliche Verhalten von Rindern wird in der Anbindehaltung stark eingeschränkt und teilweise sogar gänzlich unterdrückt, wie das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt. Insgesamt gab es im Mai 2025 in Niedersachsen 17.969 rinderhaltende Betriebe mit 2.205.693 Tieren. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nach Schätzung des Ministeriums deutlich mehr als 1.000 Betriebe, die Rinder in Anbindehaltung halten. Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu Übergangsfristen: Niedersachsen beendet Anbindehaltung für Rinder | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Im Januar 2026 forderten in einem offenen Brief an Agrarminister Rainer mehrere Hundert Tierärzte ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern, wir berichteten: Tierärzte fordern Ende der Anbindehaltung – Biermann Medizin Deutscher Tierschutzbund zur Anbindehaltung von Rindern: Anbindehaltung bei Rindern
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