Gemeinsamer Vorstoß soll Belegärzte stärken4. Mai 2023 Belegärzte sollen nach der Vorstellung von DKG und BdB im Krankenhaus auch andere als ihre eigenen Patienten behandeln dürfen. Bild: xyz+ – stock.adobe.com Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordern mehr Befugnisse für Belegärzte im Krankenhaus. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände, Beschränkungen für die Tätigkeit von Belegärzten im Krankenhaus zu verringern und so die Grenzen zwischen den stationären und ambulanten Sektoren weiter abzubauen. Belegärzte sollen künftig nicht nur „eigene“ Patienten im Krankenhaus behandeln dürfen. Dafür muss nach Ansicht der Verbände der Erlaubnisvorbehalt für stationäre Behandlungen entfallen. Auch für belegärztliche Behandlungen müsse der einheitliche sektorenübergreifende Leistungskatalog gelten. Die aufwandsgerechte Vergütung sollen Hybrid-DRGs sicherstellen. „Die anstehende Krankenhausreform bietet viele Möglichkeiten, die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch mithilfe der Belegärztinnen und -ärzte zu verbessern. Belegärztliche Versorgung muss Teil der Bewertungskriterien werden, nach denen ein Krankenhaus einem Level zugeordnet wird. In vielen Regionen sind diese Arztinnen und Ärzte bereits unverzichtbar, um ein großes Spektrum an Leistungen vorhalten zu können. Das muss sich auch bei den Vergütungen niederschlagen. Der unverständliche 20-Prozent-Abschlag für belegärztliche Versorgung muss fallen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. „Für unsere Patientinnen und Patienten wiederum bieten die bettenführenden Vertragsärztinnen und -ärzte eine sichere sektorenverbindende Begleitung durch die Versorgungslandschaft“, ergänzt der 1. Vorsitzende des BdB, der Urologe Dr. Andreas W. Schneider, „wobei besonders der ressourcensparende Ansatz durch weniger Doppeluntersuchungen und sicherem Informationsfluss hervorzuheben ist.“ (DKG/BdB/ms)
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