Gesundes-Herz-Gesetz: DGfN fordert stärkere Berücksichtigung chronischer Nierenkrankheiten

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Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) fordert in einem aktuellen Schreiben die stärkere Berücksichtigung von chronischen Nierenkrankheiten beim GHG (Gesundes-Herz-Gesetz).

In der Einleitung wird betont, dass beim GHG die hohe Relevanz der Prävention, der Früherkennung und der frühzeitigen Therapie von chronischen Nierenerkrankungen, als eine maßgebliche Ursache von Herz-Kreislauferkrankungen, übersehen worden sei. Da es sich bei der Früherkennung von Nierenerkrankungen um wenige einfache und vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen mit hoher Relevanz für Patientinnen und Patienten handele, sollten diese im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden, so die DGfN.

Die DGfN nimmt daher dezidiert Stellung, wie der Gesetzesentwurf überarbeitet werden sollte, um auch die chronischen Nierenerkrankungen geeignet abzubilden. Hierzu gehören beispielsweise die Bestimmung der glomerulären Filtrationsrate (eGFR) und das Verhältnis von Albumin und Kreatinin im Urin (UACR) im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen.

In der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) vom 14.06.2024 (Stand 09.07.2024) heißt es unter anderem: „Durch gezielte Screenings und die frühzeitige Therapie der Nierenerkrankung könnte das Auftreten von zum Beispiel Herzinfarkten um fast die Hälfte oder von Schlaganfällen um mehr als ein Drittel reduziert werden. Der Schutz der Nieren, die Früherkennung von Nierenerkrankungen und die frühzeitige Behandlung von Nierenerkrankungen sind somit relevante kardiovaskuläre Präventionsmaßnahmen und dürfen in einem Gesundes-Herz-Gesetz nicht fehlen.“