Gewebespende: DGFG berichtet über starken Anstieg in 2025

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht und verzeichnet einen deutlichen Anstieg der Gewebespenden. (Symbolbild: ©Adisak-stock.adobe.com)

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) konnte 4201 Gewebespenden im Jahr 2025 realisieren – eine Steigerung um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Laut dem Jahresbericht 2025 der DGFG fanden 88 Prozent der Gewebespenden (3709) unabhängig von der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod statt. Der Anteil an Gewebespenden, die im Anschluss an eine Organspende erfolgten, ist mit 10,6 Prozent jedoch verhältnismäßig gering.

Die Augenhornhaut ist am häufigsten gespendetes Gewebe

Das am häufigsten gespendete Gewebe ist mit 91 Prozent die Augenhornhaut: 8139 Augenhornhäute gingen zur Aufbereitung in die zwölf Hornhautbanken im DGFG-Netzwerk ein. Insgesamt konnte die DGFG im vergangenen Jahr 9789 Patientinnen und Patienten mit einem Gewebetransplantat versorgen: 6345 Menschen erhielten ein Hornhauttransplantat, 204 eine Herzklappe, 111 ein Blutgefäß und 3129 ein Amnionpräparat.

Letzteres wird im Rahmen der Plazentaspende, einer Lebend-Gewebespende, bei einer geplanten Kaiserschnittgeburt gewonnen. Die Amnionmembran ist die dünne innere Eihaut der Plazenta und kommt insbesondere in der Augenheilkunde zur Behandlung der Hornhautoberfläche aber auch in weiteren Anwendungsgebieten, wie zum Beispiel in der Therapie schwerer Wundheilungsstörungen oder als Hautersatz bei Verbrennungen, zum Einsatz.

Im Jahr 2025 erhielt die DGFG insgesamt 62.265 Meldungen potenzieller Spender. Im Rahmen der 12.161 Aufklärungsgespräche stimmten 4598 Menschen einer Gewebespende zu. Das entspricht einer Zustimmungsquote von 37,8 Prozent. Noch immer treffen dabei zum Großteil die Angehörigen die Entscheidung anhand des mutmaßlichen Willens der Verstorbenen: im Falle einer Zustimmung waren es 69 Prozent und im Falle einer Ablehnung waren es rund 63 Prozent. Rund 31 Prozent der Verstorbenen haben ihren Willen zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert oder mündlich mitgeteilt.

„Das ist noch immer zu wenig. Angehörige können in der Entscheidungsfindung nur entlastet werden, wenn der eigene Wille bekannt ist. Dazu genügt ein Gespräch in der Familie. Ein Eintrag im Organspende-Register oder ein ausgefüllter Organspendeausweis schaffen ebenfalls Klarheit“, erklärt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.

Abfrage des Organspende-Registers in Kürze auch für Gewebeeinrichtungen möglich

Mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und den darin festgeschriebenen Novellierungen zum 1. Juni 2026 erhalten auch Ärztinnen und Ärzte der Gewebeeinrichtungen das Recht, das Organspende-Register abrufen zu dürfen. Das Erklärendenportal ist bereits seit März 2024 für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

Bislang haben auf www.organspende-register.de 555.146 Menschen ihre Entscheidung digital hinterlegt1. Das entspricht gerade einmal 0,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland2. Die Abfrage des Organspende-Registers bedeutet auch für die Gewebespende einen Zwischenschritt im Spendeprozess. Nach Prüfung der Meldungen potenzieller Spender auf medizinische Ausschlussgründe erfolgt zukünftig die Abfrage des Organspende-Registers. Erst nach einer Abfrage erfolgt das Aufklärungsgespräch. Wurde ein Widerspruch im Register hinterlegt, endet an dieser Stelle der Prozess und Angehörige werden nicht kontaktiert.

 „Welchen Effekt dieser zusätzliche Arbeitsschritt für die Gewebespende bedeutet, bleibt abzuwarten. Feststeht, dass mit der Registerabfrage neben den hohen, kostspieligen Technikanforderungen sehr viele Personalressourcen verbunden sind. Allein wir als DGFG rechnen mit 60 bis 70 Abfragen pro Tag“, hält Börgel fest.

Weiterhin hoher Bedarf an Herzklappen aus der Gewebespende

Für eine Herzklappe erhielt in 2025 die Vermittlungsstelle der DGFG 423 Anfragen. Dabei konnte sie mit 204 zur Transplantation abgegebenen Herzklappen nur etwas weniger als die Hälfte der Anfragen bedienen. „An dieser Stelle wird der Mangel an humanem Spendergewebe ganz besonders deutlich. Die Kliniken benötigen deutlich mehr Herzklappen in der Patient:innenversorgung und damit auch mehr Gewebespenden“, so Börgel.

Ärzte setzen Herzklappen in der Behandlung kindlicher Herzklappenfehler oder bei dem Ersatz degenerierter oder infizierter Herzklappen ein. Im Gegensatz zu mechanischen Herzklappen ist keine Einnahme blutverdünnender Medikamente notwendig. Auch das Infektionsrisiko ist deutlich geringer. Je nach Alter können Spenderherzklappen bis zu 20 Jahre im Körper der Transplantierten voll funktionsfähig bleiben3.

Referenzen:

1. Organspendeinfo, Stand 18.05.2026, Zugriff am 26.05.2026

2. Bevölkerungsstand vom 30.09.2025, Zugriff am 26.05.2026

3. Department of Health, The Information Centre, The Congenital Heart Website, Central Cardiac Audit Database. Comparison of survival for patients receiving homograft, mechanical and bioprosthetic valve replacements, 1996-2005.