GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Mehrheit der HNO-Praxen will Kassensprechstunden reduzieren

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Laut Umfrage zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte (BVHNO) planen 82 Prozent der HNO-Praxen weniger Sprechzeiten für Kassenpatienten. Mehr als die Hälfte sieht sich gezwungen, Personal abzubauen.

Im Gegenzug gehen über 80 Prozent gehen davon aus, ihre Privatsprechstunde auszubauen. „Von den Kürzungen im ambulanten Bereich sind insbesondere HNO-Praxen mit vielen Akutpatienten betroffen. Es drohen längere Wartezeiten und eine medizinische Versorgung nach Kassenlage“, warnt der BVHNO-Präsident Prof. Jan Löhler.

TSVG-Vergütung spielt große Rolle für HNO-Praxen

Ein zentrales Element des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes ist die Streichung der Zuschläge für die schnelle Terminvermittlung (TSVG-Regelungen). Die extrabudgetäre TSVG-Vergütung spielt für 97 Prozent der HNO-Praxen eine wichtige oder sehr wichtige Rolle. Die zusätzlichen Finanzmittel wurden in mehr Behandlungskapazitäten für GKV-Versicherte investiert: 77 Prozent verlängerten die Sprechzeiten. Zwei Drittel der HNO-Praxen stellte neues Personal ein. 38 Prozent investierte in neue Geräte.

„Das TSVG hat die Versorgung der HNO-Patientinnen und -Patienten verbessert und die fachärztliche Grundversorgung stabilisiert. Durch die Sparmaßnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung droht jetzt ein Honorareinbruch von über 44.000 Euro je HNO-Arzt im Jahr. Darauf werden die Praxen unweigerlich reagieren müssen“, hebt HNO-Präsident Löhler hervor. Wenn die Politik die ärztlichen Ausgaben an die GKV-Einnahmen koppele, müssten Leistungen für Kassenpatienten zwangsläufig begrenzt werden. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte kürzlich Zahlen zu den möglichen Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die Einnahmen von Praxen beziehungsweise die Einkommen von Ärzten vorgelegt.

Personalabbau durch Umsatzeinbruch durch GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Zu dieser Einschätzung kommt auch die Blitzumfrage des BVHNO: Acht von zehn HNO-Praxen gehen aufgrund der Sparpläne davon aus, ab 2027 die Wochensprechstunden für Kassenpatienten reduzieren zu müssen. Die meisten planen eine Reduzierung um vier bis sechs Wochenstunden (42 %). 18 Prozent gehen von einer Reduzierung von ein bis drei Stunden aus. Immerhin 14 Prozent wollen wöchentlich sogar sechs bis acht Stunden GKV-Sprechzeit streichen.

Durch den Umsatzeinbruch droht außerdem ein Stellenabbau. Mehr als die Hälfte der befragten Praxen geht davon aus, mindestens eine Medizinische Fachangestellte (MFA) entlassen zu müssen.14 Prozent gaben an, außerdem künftig weniger ärztliches Personal in der Praxis anstellen zu können. „Die HNO-Heilkunde ist ein Fach mit besonders vielen akuten Behandlungsfällen. Acht von zehn Patienten werden ohne Überweisung versorgt. Deswegen wiegt der TSVG-Wegfall für die HNO-Patienten besonders schwer“, erklärt Löhler. Der BVHNO hatte die den Wegfall der TSVG-Regelungen bereits in der Vergangenheit scharf kritisiert.

Fast ein Drittel denkt an vorzeitige Abgabe ihrer Praxis

Als Konsequenz aus den Sparplänen der Bundesregierung ziehen 81 Prozent der HNO-Praxen einen Ausbau der Privatsprechstunden in Betracht. 28 Prozent denken der Umfrage zufolge an eine vorzeitige Praxisabgabe. Fast ein Viertel (24 %) kann sich die Rückgabe der Kassenzulassung vorstellen.

„Die Befragung zeigt eindrücklich, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht bereit und in der Lage sind, ihr Leistungsangebot für GKV-Versicherte wie bisher aufrechtzuerhalten. Obwohl Politik und Krankenkassen die Wartezeitendebatte ein ums andere Mal künstlich befeuert haben, soll der Bundestag nun harte Einschnitte für die Patienten beschließen. Das ist unlogisch, inkonsequent und vor allem unehrlich.“ Den Patienten müsse reiner Wein eingeschenkt werden: „Wer dem ambulanten Versorgungsbereich Milliarden entzieht, kürzt Leistungen für Kassenpatienten“, so Löhler mit Blick auf die Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetztes für die Patienten.

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz „Ausdruck politischer Unzuverlässigkeit“

Die Sparmaßnahmen seien zudem ein Ausdruck politischer Unzuverlässigkeit. „Unsere Blitzumfrage zeigt, wie tief der Frust an der Basis sitzt. Die Sparpläne treffen insbesondere die Praxen, die 2019 im Vertrauen auf die Politik in ihre Praxen investiert und zusätzliche Versorgungsangebote geschaffen haben“, resümiert Löhler. Es müsse der Politik klar sein, dass bei einer Kürzung des Honorars weniger Leistungen erbracht werden können. „Die Kolleginnen und Kollegen sind weder bereit noch wirtschaftlich in der Lage, noch mehr unbezahlte Arbeit zu leisten.“

An der Umfrage des BVHNO nahmen vom 30. April bis 6. Mai 2026 insgesamt 1203 Mitglieder teil, was einer Rücklaufquote von circa 27 Prozent entspricht. Im HNO-Berufsverband sind etwa 75 Prozent aller ambulant tätigen HNO-Fachärzte organisiert.