GroKo will Pflegekosten aus Fallpauschalen ausgliedern8. Februar 2018 Andreas Botzlar vom Marburger Bund sieht im Koalitionsvertrag einen “Auftakt zu einer tatsächlich bedarfsorientierten (…) Personalermittlung der Krankenhäuser”. Foto: MB Die neue Große Koalition will die Pflegekosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen herausnehmen. Dieses Vorhaben stößt auf einhellige Zustimmung bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und beim Marburger Bund (MB). Wörtlich heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD: „Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die Pflegepersonalkostenvergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf. Die DRG-Berechnungen werden um die Pflegepersonalkosten bereinigt.“ Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stelle eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar, kommentiert die DKG in einer aktuellen Mitteilung. Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspreche den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken. Dies könne aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungszwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft werde. „Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden“, betont DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB äußert angesichts des Vorhabens Zuversicht, aber auch Forderungen für die Zukunft: „Die im Entwurf des Koalitionsvertrages dokumentierte Absicht, die Pflegepersonalkosten vom Fallpauschalen-System auszunehmen, kann der Auftakt zu einer tatsächlich bedarfsorientierten und weniger rein erlösorientierten Personalermittlung der Krankenhäuser sein. Es wächst hoffentlich die Einsicht, dass Personalkosten nicht in einem pauschalierten System bedarfsgerecht abgebildet werden können. Wir erwarten, dass in einem weiteren Schritt sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden.“ Der Marburger Bund werde weiterhin darauf drängen, das flächendeckend angewandte Fallpauschalensystem zur Abrechnung stationärer Leistungen durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem zu ersetzen. Die Abkopplung der Pflegepersonalkosten könne insofern nur ein erster Schritt zur Reform der Krankenhausfinanzierung sein. Der MB lobte außerdem, ein wirklicher Fortschritt seien die angekündigte vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen im Krankenhausbereich und die damit verbundene Nachweispflicht für die Kliniken. „Ziel muss es sein, die Arbeitssituation aller Beschäftigten in den Krankenhäusern dauerhaft zu verbessern. Vor allem daran werden wir die Politik der neuen Regierung messen“, sagte Botzlar. „Grundsätzlich positiv“ sieht auch die DKG die vorgesehene Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Kritik bei Investitionsfinanzierung und Bürokratie Doch natürlich gibt es auch Kritik. „Bedauerlich ist, dass die drei Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitionsfinanzierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen. Nur die Bezugnahme auf den fortgeführten Strukturfonds wird der Problematik des Investitionskostenstaus in keiner Weise gerecht“, stellt DKG-Präsident Gaß fest. Wie auch in Bereichen des Schienenverkehrs, der Schulen und aller Bildungseinrichtungen bedürfe es in den Krankenhäusern einer Aufstockung der Investitionsmittel. „Da die Länder dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist es dringend geboten, dass der Bund sich beteiligt“, fordert Gaß. Für MB-Mann Botzlar ist es enttäuschend, dass sich Union und SPD nicht auf ein konkretes Programm zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen verständigen konnten: „Die Bürokratie begleitet uns Ärzte im Arbeitsalltag auf Schritt und Tritt. Der Aufwand für administrative Tätigkeiten beansprucht immer mehr Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlt, wo sie im Sinne des Patienten besser eingesetzt ist.“ (ms)
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