Implantateregister: „Bärendienst” für die Patientensicherheit?5. Juli 2024 Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass bei nicht oder unvollständig gemeldeten Implantationen, Kliniken lediglich mit einer Vergütungsminderung von 100 Euro rechnen müssen. Seit dem 1. Juli hat das Implantateregister Deutschland seinen Betrieb aufgenommen. „Eigentlich”, so der GKV-Spitzenverband, „hätte das ein wichtiger Schritt für die Patientensicherheit sein können, denn es sollte ermöglichen, dass künftig auftretende Implantatschäden frühzeitig erfasst und betroffene Versicherte umgehend informiert werden.” Um sicherzustellen, dass wirklich alle Implantationen an das Register gemeldet werden, sah das Implantateregistergesetz bisher vor, dass Einrichtungen, die eine Implantation nicht oder nur unvollständig melden, dafür nicht vergütet werden, erläutert der Spitzenverband weiter – laut GKV die bisher einzige Regelung, die einen direkten Einfluss auf die übermittelte Datenqualität genommen habe. Aufgrund eines kurzfristig beschlossenen Änderungsantrags zum Medizinforschungsgesetz sei am 4. Juli entschieden wurden, den Vergütungsausschluss zu streichen und durch eine Vergütungsminderung in Höhe von 100 Euro zu ersetzen. Darüber hinaus sollen Nichtmeldungen in den ersten sechs Monaten nach Beginn der jeweiligen Pflicht zur Registermeldung überhaupt nicht sanktioniert werden, moniert der Verband. Begründet werde diese Aufweichung des Gesetzes damit, dass dadurch „übermäßige Belastungen der Gesundheitseinrichtungen vermieden“ werden. So werde das Patientenwohl gegen vermeintlich zu viel Bürokratie ausgespielt, folgert der GKV-Spitzenverband. „Damit wurde der Patientensicherheit ein Bärendienst geleistet. Bei Knie- und Hüftendoprothesen liegen die Erlöse der Krankenhäuser bei weit über 10.000 Euro. Da liegt eine Sanktion von 100 Euro mutmaßlich unterhalb der Relevanzschwelle und kann deshalb keine Wirkung entfalten”, ist Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes überzeugt. „Mit dieser Änderung der Spielregeln werden die implantierenden Einrichtungen geradezu ermuntert, ihre Implantationen, beispielsweise wenn sie schief gegangen sind, nicht an das Implantateregister zu melden. Denn wenn auffällt, dass sie eine Implantation nicht gemeldet haben, müssen sie ab jetzt bei Nichtmeldung nur minimale Sanktionen befürchten”, kritisiert Pfeiffer. So mache die Bundesregierung aus dem Implantateregister „ohne Not einen zahnlosen Tiger“. (hr)
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