Infektionsschutz: Ersatzkassen lockern Abgaberegelungen für Medikamente in Apotheken19. März 2020 Foto: © Dragana Gordic/Adobe Stock Um die Zahl der Personenkontakte in Apotheken zu reduzieren und damit das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion zu verringern, lockern die Ersatzkassen die Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln. Ab sofort können laut einer Mitteilung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) Apotheker den Versicherten der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) statt einer rabattierten Arznei auch nicht rabattierte Arzneimittel ausgeben. Dies gelte dann, wenn das rabattierte Medikament in der Apotheke, die der Patient aufsucht, nicht mehr vorrätig ist. so der vdek. Mit der Regelung solle unter anderem verhindert werden, dass die Betroffenen die Apotheke ein weiteres Mal aufsuchen müssen, um ein dort bestelltes Medikament abzuholen oder das Medikament aus einer anderen Apotheke holen müssen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. April 2020 befristet. Schutzmaßnahme insbesondere für ältere und vorerkrankte Patienten „Die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Ersatzkassen leisten ihren Beitrag dazu, wo immer es möglich ist. Mit der kurzfristig getroffenen Regelung zur Arzneimittelabgabe schützen wir insbesondere ältere und vorerkrankte Patienten, die Apotheken besonders häufig aufsuchen. Zugleich ist es ein Beitrag zur Verringerung des allgemeinen Infektionsrisikos“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
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